Vertikal-GVO Hersteller müssen mehr Vorgaben beachten

Von Doris Pfaff

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Für mehr Klarheit bei den sogenannten Agentursystemen hat die EU-Kommission mit ihrer neuen GVO gesorgt. Bei den Mischsystemen sieht der ZDK in seiner nun vorgelegten Bewertung noch Klärungsbedarf. Noch offene Fragen müsse das Kfz-Gewerbe jetzt über die ausstehende Kfz-GVO klären.

Für den Autohandel sorgte die EU-Kommission mit der nun vorgelegten Vertikal-GVO und ihrer Leitlinien für einige Klarstellungen, nicht aber bei Mischsystemen zwischen echtem und unechtem Agentursystem.
Für den Autohandel sorgte die EU-Kommission mit der nun vorgelegten Vertikal-GVO und ihrer Leitlinien für einige Klarstellungen, nicht aber bei Mischsystemen zwischen echtem und unechtem Agentursystem.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Eine erste genauere Bewertung der neuen Vertikal-GVO liegt vor. Antje Woltermann, Geschäftsführerin der ZDK-Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate, hat die rund 100 Seiten umfassende Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) nebst ihren Leitlinien inzwischen durchgearbeitet und die für die Kfz-Branche relevanten Punkte zusammengefasst.

Wie berichtet hatte die EU-Kommission kurz vor Auslaufen der bisherigen Regelungen vergangene Woche die neue Vertikal-GVO und ihre Leitlinien verabschiedet. Überraschungen bei ihrer nun eingehenden Prüfung hat Woltermann nicht gefunden, sondern die Bestätigung ihrer ersten Einschätzung.