i-Kfz-App HU nur mit Papier-Fahrzeugschein

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Seit gut einem halben Jahr ist die i-Kfz-App im Einsatz. In ihr lassen sich Fahrzeugscheine digital hinterlegen. Das ist im Alltag praktisch, spätestens bei der Hauptuntersuchung (HU) brauchen die Werkstätten jedoch den analogen Schein. Noch.

Die i-Kfz-App des Kraftfahrbundesamtes (KBA) wurde seit Herbst 1,8 Millionen Mal heruntergeladen. Autofahrer können dort unter anderem ihren Fahrzeugschein digital hinterlegen.(Bild:  KBA)
Die i-Kfz-App des Kraftfahrbundesamtes (KBA) wurde seit Herbst 1,8 Millionen Mal heruntergeladen. Autofahrer können dort unter anderem ihren Fahrzeugschein digital hinterlegen.
(Bild: KBA)

Der digitale Fahrzeugschein erleichtert Kfz-Werkstätten den Alltag bei der Datenverwaltung, ersetzt die Papier-Zulassungsbescheinigung bei der HU jedoch noch nicht vollständig.

1,8 Millionen Downloads

Seit dem 6. November 2025 ist die i-Kfz-App des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) im Praxiseinsatz. Bürger sowie seit März auch Unternehmen können damit die Zulassungsbescheinigung Teil I (ZB I) digital ausstellen, verwalten und teilen. Die App trifft auf Zustimmung und wurde bisher laut KBA rund 1,8 Millionen Mal (Stand Mai 2026) heruntergeladen.

Mit der Ausbaustufe 2 ab dem 3. März 2026 wurde die Nutzung für juristische Personen und damit auch für Kfz-Betriebe freigeschaltet: Zulassungsbehörden stellen QR-Codes (Provisionierungstoken oder Deep Links) bereit, die ohne eID-Funktion der App genutzt werden können. Bereits 125.000 solcher QR-Codes wurden generiert.

Seit dem zweiten Quartal 2026 integriert die App zusätzlich die Felder 21 (sonstige Verwendung) und 22 (Beiblatt). Umfangreiche Umbaumaßnahmen können in Einzelfällen jedoch noch nicht vollständig digital abgebildet werden.

Entlastung bei der Weitergabe der Daten

Für Werkstätten bedeutet die zunehmende Verbreitung des digitalen Fahrzeugscheins (DFZ) vor allem mehr Flexibilität: Er gilt bei Polizeikontrollen deutschlandweit als gleichwertig zum Papierdokument, entlastet bei der Weitergabe von Fahrzeugdaten und erleichtert Fuhrparkverwaltern die Abwicklung – etwa durch QR-Codes ohne zentrale eID-Authentifizierung.

So ganz auf den Papier-Fahrzeugschein verzichtet werden kann noch nicht: Unverändert bleibt die zwingende Vorlage papiergebundenen ZB I. Das Stempeln des Papierscheins ist laut der StVZO nach wie vor Pflicht. Eine gesetzliche Anpassung der StVZO sowie das Auslaufen des Stempelns sind in Planung. Darauf weist das Kfz-Gewerbe Hessen hin.

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