Reifenmarkt Kartellamt verhängt Geldbußen wegen Preisabsprachen

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Das Kartellamt geht derzeit gegen drei Firmen aus dem Reifenhandel vor. Sie sollen durch Preisvorgaben im Großhandel die sogenannte Preissetzungsfreiheit eingeschränkt haben. Eine Millionenstrafe steht im Raum.

Das Bundeskartellamt verfolgt derzeit Verstöße gegen die Preissetzungsfreiheit im Reifenmarkt.(Bild:  Rosenow/»kfz-betrieb«)
Das Bundeskartellamt verfolgt derzeit Verstöße gegen die Preissetzungsfreiheit im Reifenmarkt.
(Bild: Rosenow/»kfz-betrieb«)

Das Bundeskartellamt hat wegen unerlaubter Preisbindungen beim Vertrieb von Reifen Geldbußen in Höhe von insgesamt 11,9 Millionen Euro verhängt. Die Behörde wirft drei Unternehmen vor, die Preisbildung im Vertrieb von Reifen der Marken Maxxis und CST auf dem deutschen Reifengroßhandelsmarkt eingeschränkt zu haben. Dazu sei eine sogenannte Margengarantie-Vereinbarung geschlossen worden, die den Großhändlern eine bestimmte Marge je verkauftem Reifen zugesichert habe.

Die Geldbußen wurden den Angaben zufolge gegen die Maxxis International GmbH („Maxxis“) mit Sitz im schleswig-holsteinischen Dägeling, die Best4Tires Berlin GmbH („B4T Berlin“) und die Reifen Müller GmbH & Co. KG («Reifen Müller») aus dem unterfränkischen Hammelburg sowie einen Verantwortlichen verhängt. Maxxis sei Alleinimporteurin von Reifen des taiwanesischen Herstellers Cheng Shin Rubber Ind. Co. Ltd. in Deutschland. Dazu gehörten unter anderem Reifen der Marken Maxxis und CST. B4T Berlin und Reifen Müller sind Reifengroßhändler.

Praktiken sind seit Anfang der 1970er verboten

Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte, „vertikale Preisbindungen gehen regelmäßig zulasten der Verbraucherinnen und Verbraucher“. Das Bundeskartellamt verfolge diese seit Anfang der 1970er Jahre verbotenen Praktiken konsequent. „Margengarantie-Vvereinbarungen“ sind Mundt zufolge dann kartellrechtswidrig, „wenn sie – wie hier – Vorgaben für die Verkaufspreise der Händler enthalten und damit deren Preissetzungsfreiheit einschränken“.

Bei der Höhe des Bußgelds wurde den Angaben zufolge mildernd berücksichtigt, dass Maxxis und B4T Berlin bei der Aufklärung des Sachverhalts mit dem Bundeskartellamt kooperiert hätten. Maxxis und Reifen Müller haben demnach einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung zugestimmt. Die Bußgeldbescheide seien noch nicht rechtskräftig. Gegen sie könne Einspruch eingelegt werden, über den dann das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.

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