KfW-Schnellkredit gibt es jetzt auch für kleine Betriebe

Von Doris Pfaff

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Ab sofort können Betriebe unabhängig von der Mitarbeiterzahl den KfW-Schnellkredit beantragen. Weitere Änderungen sollen den Zugang zum Förderprogramm erleichtern.

Ab sofort können auch Betriebe unter zehn Mitarbeitern einen Schnellkredit beantragen, für den die KfW-Bank zu 100 Prozent bürgt.
Ab sofort können auch Betriebe unter zehn Mitarbeitern einen Schnellkredit beantragen, für den die KfW-Bank zu 100 Prozent bürgt.
(Bild: KfW)

Seit April 2020 können Betriebe als Förderprogramm in der Coronakrise Mittel aus dem KfW-Sonderprogramm beantragen, für die die bundeseigene Kreditanstalt zu 100 Prozent bürgt. Allerdings waren diese Kredite bislang nur Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten vorbehalten. Kleinere Betriebe profitierten davon nicht.

„Mit der ab dem 9. November 2020 gültigen Erweiterung des Förderprogramms auf alle Betriebe wird die Förderlücke für Kleinbetriebe nun geschlossen“, sagt Ellen Schmidt vom ZDK. Eine Abstufung im Zusammenhang mit der Beschäftigtenzahl werde künftig lediglich bei der Darlehenshöhe vorgenommen.

Betriebe können demnach bis zu 25 Prozent des Jahresumsatzes aus 2019 im Rahmen des Schnellkredits beantragen, wobei die absolute Höhe wie folgt festgelegt ist:

  • bis zu 300.000 Euro bei bis zu 10 Beschäftigten,
  • bis zu 500.000 Euro bei mehr als 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten,
  • bis zu 800.000 Euro bei mehr als 50 Beschäftigten.

„Maßgeblich sind wie bisher die jeweiligen Vollzeitäquivalente per 31. Dezember 2019. Mitarbeiter mit mehr als 30 Wochenarbeitsstunden und Auszubildende erhalten hierbei den Faktor 1, Mitarbeiter mit weniger Wochenarbeitsstunden werden anteilig gezählt. Leih- und Fremdarbeiter werden bei der Mitarbeiterzahl nicht berücksichtigt“, so Schmidt.

Programm ist bis Ende 2020 befristet

Zusätzlich müssten Betriebe, die einen Antrag stellen, mindestens seit Januar 2019 am Markt sein und entweder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben. Abweichen können hiervon Betriebe, die einen kürzeren Zeitraum am Markt sind, so die ZDK-Referentin.

Gestellt werden muss der KfW-Darlehensantrag bei der Hausbank. Alle Informationen und notwendigen Antragsunterlagen bietet die KfW auf ihrer Website. Das Schnellkreditprogramm ist bis 31. Dezember 2020 befristet. Anträge sollten aus Abwicklungsgründen bis spätestens 30. November 2020 bei der Hausbank gestellt werden. Allerdings gibt es laut ZDK bereits Planungen, den KfW-Schnellkredit bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

Auch andere Nachbesserungen

Nachgebessert wurden auch die Bedingungen zur Kombination mit anderen Förderprogrammen: Eine Kombination mit den Programmen der Bürgschaftsbanken, die aufgrund der Coronavirus-Krise erweiterten wurden, ist nun nicht mehr ausgeschlossen, so Schmidt.

Des Weiteren sei zusätzlich die Möglichkeit geschaffen worden, einen Teilbetrag des KfW-Schnellkredits ohne Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zurückzuzahlen. Diese Neuregelung werde, so Schmidt, auch für Bestandsverträge übernommen.

In einer FAQ-Liste bietet der ZDH weitere Hintergrundinformationen.

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