Das Corona-Sonderprogramm der KfW-Förderbank wird bis Ende 2021 verlängert. Außerdem hat die Bundesregierung die Höhe der maximal möglichen Kreditbeträge mehr als verdoppelt. Auch die Corona-bedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen wurden verlängert.
Am 1. April 2021 treten die Änderungen für die KfW-Schnellkredite in Kraft. Die maximale Kredithöhe für finanzschwache Betriebe wird mehr als verdoppelt.
(Bild: KfW)
Eigentlich sollte das KfW-Sonderprogramm zur Unterstützung der Unternehmen zum 30. Juni dieses Jahres auslaufen. Die Bundesregierung und ihre eigene Förderbank verlängerten die Hilfe dann aber bis Ende dieses Jahres. Außerdem werden die Kreditobergrenzen für Betriebe, die durch die Pandemie in finanzielle Not geraten sind, deutlich erhöht. Neu sind auch Härtefallfonds für Betriebe, die bislang von keinen Hilfen profitieren konnten und durchs Raster fielen. Die Änderungen treten ab 1. April in Kraft.
Die Höchstbeträge der KfW-Schnellkredite steigen für betroffene Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern von 300.000 Euro auf 675.000 Euro. Größere Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitern können statt bislang 500.000 Euro nun Kredite von bis zu 1,125 Millionen Euro erhalten. Bei mehr als 50 Mitarbeitern sind jetzt 1,8 Millionen anstatt 800.000 Euro als Schnellkredit möglich. Das Haftungsrisiko bei den Schnellkrediten trägt die KfW weiterhin komplett allein.
Insgesamt sind laut Bundesregierung seit Start des KfW-Sonderprogramms im März 2020 rund 127.000 Anträge eingegangen, davon seien gut die Hälfte vollständig bearbeitet worden. Bislang wurden rund 49,1 Milliarden Euro an Hilfen für kleine und mittlere Unternehmen ausgezahlt.
Der Zentralverband informiert außerdem darüber, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Corona-bedingten steuerlichen Hilfsmaßnahmen verlängert hat.
Danach können Steuerpflichtige bis zum 30. Juni 2021 Anträge auf Stundung im vereinfachten Verfahren für die bis zu diesem Zeitpunkt fälligen Steuern (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) stellen. Nachweislich wirtschaftlich negativ betroffene Steuerpflichtige können zudem Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 stellen.
(ID:47316837)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.