ZDK-Kritik Kfz-Gewerbe hält Anpassung des Klimaschutzgesetzes für erforderlich

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Der ZDK kritisiert Bündnis 90/Die Grünen für ihre Blockadehaltung beim Klimaschutzgesetz. Die Neufassung wurde vom Bundestag verschoben, sei aber wichtig, um sinnvolle Maßnahmen zur CO2-Emissionsreduktion ergreifen zu können.

Der Verkehrssektor verursacht mit den höchsten Anteil an CO2-Emissionen. Eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes soll die Berechnung und Anrechnung der Emissionen verteilen.(Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Der Verkehrssektor verursacht mit den höchsten Anteil an CO2-Emissionen. Eine Anpassung des Klimaschutzgesetzes soll die Berechnung und Anrechnung der Emissionen verteilen.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der ZDK zeigt sich unzufrieden mit der erneuten Verschiebung des Klimaschutzgesetzes durch den Bundestag. Die Grünen blockierten damit das Erreichen der selbst gesteckten Ziele.

„Klimaschutz ist universell und kennt keine Sektorgrenzen. Die Neufassung des Klimaschutzgesetzes (KSG) ist längst überfällig, da gerade bei knapper Kassenlage zuerst die kosteneffizientesten Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die zur Zielerreichung erforderlichen CO2-Emissionsreduktionen wirtschaftlich sinnvoll einzuleiten. Das trägt erheblich zur Akzeptanz des Klimaschutzes bei“, erklärte ZDK-Präsident Arne Joswig am Freitag in Berlin.

Die Neufassung des Klimaschutzgesetzes sollte schon im März zur zweiten und dritten Lesung in den Bundestag gehen. Nun wurde der Termin erneut verschoben, weil die Grünen weiteren Beratungsbedarf angemeldet haben, so Joswig. Für den ZDK stelle sich die Frage, warum gerade die Umweltpartei ein so essenzielles Gesetz blockiere und somit kostbare Zeit verstreichen lasse.

„Die Gesetzesnovelle sorgt für mehr Effizienz beim Klimaschutz und für mehr Planungssicherheit für Investoren und Unternehmen. Die Klimaziele werden auf Basis dieses Gesetzes in Zukunft nach volkswirtschaftlicher Effizienz und nicht nach ideologisch gesetzten Sektorzielen erreicht“, so Joswig weiter.

ZDK: Verantwortung des Verkehrssektors wird nicht geschmälert

Der ZDK-Präsident betont aber auch, dass die Verantwortung des Verkehrssektors dadurch nicht geschmälert werde. Neben dem Hochlauf der Elektromobilität seien auch alternative Kraftstoffe mit geringeren Emissionen wie HVO 100 oder auch CO2-neutrale Kraftstoffe wie E-Fuels und Biokraftstoffe unerlässlich, um die CO2-Emissionen des Verkehrssektors effizient und in kurzer Zeit zu reduzieren.

Mit intelligenter Förderung und den richtigen Rahmenbedingungen auf diesem Feld könne nach Ansicht des ZDK-Präsidenten der Verkehrssektor einen signifikanten Beitrag zum Klimaschutz leisten, „und das ist auch gut so“, betont Arne Joswig.

Zum Hintergrund: Das Klimaschutzgesetz wurde 2019 verabschiedet und hat das Ziel, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Das Gesetz legt konkrete Maßnahmen und Ziele fest, um den Klimawandel zu bekämpfen und die nationalen Klimaziele zu erreichen. Dazu gehören unter anderem die Einführung eines CO2-Preises, die Förderung erneuerbarer Energien und Energieeffizienzmaßnahmen sowie die Reduzierung der Emissionen im Verkehrssektor und im Gebäudesektor.

Das Bundeskabinett legte im Februar einen Änderungsentwurf vor. Danach soll künftig eine mehrjährige und sektorübergreifende Gesamtrechnung der Emissionen ausschlaggebend für weitere Maßnahmen sein. Die ehrgeizigen Klimaziele Deutschlands sollen unverändert bleiben. Für den belasteten Verkehrssektor sieht die Novellierung eine Entlastung vor.

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