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Kfz-Händler gehen lax mit Geldwäscheprävention um
Aufgrund der hohen Bargeschäfte hat der Zoll beim Thema Geldwäsche einen besonderen Blick auf den Kfz-Handel. Nun zeigt eine konzertierte Aktion der Behörde: Bei 85 Prozent der überprüften Betriebe gab es Mängel. In einigen Fällen hat die Behörde Maßnahmen angeordnet.

Im Kfz-Handel wird die Geldwäscheprävention zum Teil zu lax gehandhabt. Das zeigt die Bilanz einer bundesweiten Zollaktion: Nur 15 Prozent der überprüften Kfz-Händler kamen den Pflichten zur Geldwäscheprävention im Wesentlichen nach. Bei 62 Prozent wurden leichte Mängel und bei 23 Prozent beachtliche Mängel festgestellt. In Einzelfällen wurden von den Aufsichtsbehörden Maßnahmen angeordnet.
Ende vergangenen Jahres hat die Zollabteilung FIU (Financial Intelligence Unit) gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden aller 16 Bundesländer im Rahmen einer konzertierten Aktion 26 Kfz-Händler auf die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten überprüft. Anlass dafür waren meist konkrete Verdachtsfälle.
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