Gesetzesentwurf für mehr Sicherheit
Kfz-Werkstätten sollen Bundesnachrichtendienst Daten liefern
Für den Fall, dass Autohersteller in einer akuten Bedrohungslage bestimmte Fahrzeugdaten nicht an Sicherheitsbehörden liefern können, sollen künftig Kfz-Werkstätten dazu verpflichtet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts vor.
Werkstätten sollen in besonderen Fällen fahrzeugbezogene Daten bestimmter Kunden an Sicherheitsbehörden übermitteln müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesinnenministerium vorgelegt und die Verbände um Stellungnahme gebeten. Im Fokus stehen besondere Bedrohungssituationen.
Darum geht es: Der Entwurf zum „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ sieht Änderungen am Bundesverfassungsschutzgesetz sowie am BND-Gesetz vor. Künftig sollen auch Kfz-Werkstätten ausdrücklich zur Auskunft über fahrzeugbezogene Daten gegenüber den Nachrichtendiensten verpflichtet werden können – bislang richtete sich diese Pflicht vor allem an Fahrzeughersteller. Werkstätten sollen jedoch nur dann angefragt werden, wenn eine Anfrage beim Hersteller nicht möglich ist oder den Zweck der Maßnahme gefährden würde.
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