Krisenhilfe durch die Nürnberger
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Die Nürnberger Versicherung bietet ihren Partnern verschiedene Services an, die dem Kfz-Gewerbe den Weg durch die Krise erleichtern sollen.

Corona trifft viele Kfz-Betriebe schwer: Kurzarbeit, eingeschränkte Liquidität, Probleme bei der Zulassung von Fahrzeugen. Auch der berufsständische Versicherer will dem Kfz-Gewerbe in dieser Zeit helfen. Peter Meier, Vorstandssprecher der Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG betont: „Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, sich auf seine Partner verlassen zu können. Wir tun alles, um in der Krise bestmöglich zu unterstützen.“
Hier die wichtigsten Informationen für Kfz-Betriebe im Überblick:
Autoversicherung: Der telefonische Antragsservice ist auch aktuell unter 0800-5316661 in der Zeit von Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr für die Kunden da. Er übernimmt den kompletten Verkauf der Kfz-Versicherung und übermittelt den Partnern die elektronische Versicherungsbestätigung. So wird die Zulassung der Kundenfahrzeuge einfach und digital vorbereitet.
Schadenservice und Vorschusszahlung für Servicepartner: Die Nürnberger garantiert ihren Partnern eine schnelle Regulierung im Schadenfall.
- Online Rechnungen einreichen, Kostenvoranschlag im Kalkulationssystem (Audatex, DAT, Schwacke) aufrufen, Rechnung als PDF beifügen (das Wort „Rechnung“ muss im Dateinamen enthalten sein), dann Kostenvoranschlag sowie PDF-Rechnung online über GDV-Schnittstelle (Audanet, DAT Myclaim, Schwacke-net) an die Nürnberger schicken. Bei Fragen hilft die Nürnberger unter der 0911/531-2335 weiter.
- Elektronische Reparaturfreigabe binnen zwei Stunden
- Kaskoschäden werden innerhalb von drei Arbeitstagen reguliert, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen.
- Zahlung innerhalb von 24 Stunden nach Rechnungseingang, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen
Liquidität: Um die Liquidität der Servicepartner zu erhalten, stellt die Nürnberger auf Wunsch einen Vorschuss auf die zu erwartenden (vertraglich oder gesetzlich geschuldeten) Reparaturkosten zur Verfügung – und zwar in Höhe von 50 Prozent.
Beitragsstundung in der betrieblichen Altersversorgung (bAV)
Bei voraussichtlich zeitlich befristetem Zahlungsausfall, wie beispielsweise bei Kurzarbeit empfiehlt die Nürnberger die Beitragsstundung, da der Versicherungsschutz während des Stundungszeitraums erhalten bleibt. Ab sofort können Beiträge für bestehende bAV-Verträge (Altersversorgung und Einkommensschutz) für sechs Monate gestundet werden. Rechtzeitig vor Ablauf des Stundungszeitraums informiert die Nürnberger ihre Firmenkunden über die automatische Wiederaufnahme der Beitragszahlung. Die Beiträge können im Anschluss nachbezahlt oder mit dem vorhandenen Vertragswert verrechnet werden. Es gibt keine Stundungsgebühren.
Monatliche Beitragszahlung für Betriebsversicherungen ohne Zuschlag
Zur Erhaltung der Liquidität der Betriebe der Autohauspartner verzichtet die Nürnberger bei laufenden Verträgen bis vorerst 30. Juni 2020 auf ein Mahnverfahren bei ausstehenden Beitragszahlungen.
Weiterhin haben Bestandskunden immer die Möglichkeit, die Zahlweise umzustellen. Wenn Jahres- oder Halbjahreszahler aufgrund der Krise auf vierteljährliche oder monatliche Zahlweise umstellen, verzichtet die Nürnberger auf den Ratenzahlungszuschlag. Bei monatlicher Zahlweise muss ein Sepa-Mandat vorgelegt werden.
Peter Meier erklärt weiterhin: „Wir kümmern uns um unsere gemeinsamen Kunden. Wir informieren diese zu allen relevanten Themen mit Blick auf Versicherungen und Corona und sichern so ihren Kundenbestand. Dadurch haben sie mehr Zeit, sich ihren Fokusthemen zu widmen.“
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