E-Prämie Ministerium aktualisiert Infos zu Förderkriterien

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Die Veröffentlichung der Förderrichtlinie zur neuen Kaufprämie für Elektrofahrzeuge lässt weiterhin auf sich warten. Der ZDK fasst zusammen, was inzwischen bekannt ist, und weist zudem auf das neue Förderprogramm zum Laden im Mehrparteienhäuser hin.

Neuigkeiten für Autokunden und Kfz-Betriebe: Auch wenn die Förderrichtlinie noch immer aussteht; Kunden können sich immerhin schon auf dem Förderantragsportal des Bundes registrieren. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Neuigkeiten für Autokunden und Kfz-Betriebe: Auch wenn die Förderrichtlinie noch immer aussteht; Kunden können sich immerhin schon auf dem Förderantragsportal des Bundes registrieren.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Der Bundestag hat vergangene Woche (17. April) grundsätzlich die politischen Voraussetzungen geschaffen, konkrete Details zu der Förderrichtlinie für die neue Kaufprämie für neue E-Autos stehen jedoch weiterhin aus. Der ZDK erhöht deshalb den Druck auf die Politik und hat sowohl Bundestagsabgeordnete kontaktiert als auch Autohäuser mit Musteranschreiben ausgestattet, um die Situation des Handels zu verdeutlichen. Ein jüngster Austausch mit Branchenverbänden und Behörden befasste sich zudem vor allem mit der technischen Umsetzung des Antragsverfahrens – nicht jedoch mit inhaltlichen Förderdetails.

Registrierung zur Antragstellung schon möglich

Für die betriebliche Praxis hebt der ZDK aktuell folgende Punkte hervor: