Kfz-Handel Neue Checklisten für den Fernabsatz von Fahrzeugen

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

Achtung Fernabsatz von Fahrzeugen: In den vergangenen Jahren haben sich einige Vorgaben geändert, die Händler beachten müssen. Eine aktualisierte Checkliste stellt der ZDK den Mitgliedern zur Verfügung.

Für den Autohandel gibt es für den Fernabsatz neue gesetzliche Vorgaben. Der ZDK hat seine Checkliste für Händler aktualisiert. (Bild:  KI-generiert)
Für den Autohandel gibt es für den Fernabsatz neue gesetzliche Vorgaben. Der ZDK hat seine Checkliste für Händler aktualisiert.
(Bild: KI-generiert)

Der ZDK hat seine „Checklisten für den Fernabsatz von Fahrzeugen“ in der 3. Auflage vom April 2026 überarbeitet. Die Unterlagen sollen Händler bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen und enthalten auch neue Beispiele für Widerrufsbelehrungen.

Hintergrund sind gesetzliche Änderungen der vergangenen zwei Jahre sowie weitere Neuerungen, die 2026 in Kraft treten. Nach Angaben des ZDK müssen Händler dabei zwei Stichtage beachten: den 19. Juni 2026 und den 27. September 2026.