Service an E-Autos Neue Richtlinie berücksichtigt die Anforderungen von Kfz-Werkstätten

Die bisherige Basis für die Hochvoltausbildung stammte aus dem Jahr 2012. Mit der gerade erschienen neuen DGUV-Information 209-093 steht nun ein zeitgemäßes Regelwerk bereit. Es klärt, welche Tätigkeiten an E-Fahrzeugen die Werkstattmitarbeiter nun ausführen dürfen. Ein Überblick.

Werkstattmitarbeiter, die an Batterien arbeiten, brauchen künftig die Qualifikationsstufe 3S.
Werkstattmitarbeiter, die an Batterien arbeiten, brauchen künftig die Qualifikationsstufe 3S.
(Bild: Rosenow/»kfz-betrieb«)

Es hat am Ende doch ziemlich lange gedauert: Schon seit 2020 konnte man auf Fachveranstaltungen die wichtigsten Änderungen der neuen DGUV-Information 209-093 gegenüber der seit 2012 geltenden Version 200-005 erfahren. Allerdings zog sich die Veröffentlichung des freigegebenen Textes noch bis Juli 2021 hin. Doch nun steht dem Kfz-Gewerbe endlich ein entschlacktes Regelwerk zur Verfügung, das besser auf die Arbeit in Kfz-Werkstätten abgestimmt ist.

Die Information hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V.) erarbeitet, in Kooperation mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -importeuren und weiteren Verbänden. „Mit der DGUV-Information steht Kfz-Betrieben eine praktische Handlungsanleitung zur Verfügung, die das sichere Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen regelt. Durch die Beteiligung des ZDK konnte erreicht werden, dass die Anforderungen von Kfz-Werkstätten umfassend berücksichtigt und weiter konkretisiert wurden“, erklärt Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister. Zwei wesentliche Änderungen sind in den Text eingeflossen: