Neuregelungen 2018: Das kommt auf die Branche zu
In wenigen Tagen beginnt das Jahr 2018. Höchste Zeit sich noch einmal bewusst zu werden, welche Änderungen nun auf die Kfz-Betriebe zukommen und was sie beachten müssen.

Das Jahr 2018 bringt zahlreiche Änderungen für Autohäuser und Werkstätten mit sich. Einige Neuerungen betreffen die gesamte deutsche Wirtschaft, andere Neuregelungen, über die bereits ausführlich berichtet wurde, wirken sich speziell auf das Kraftfahrzeuggewerbe aus. »kfz-betrieb« fasst noch einmal zusammen, worauf sich die Betriebe einstellen müssen.
Abgasuntersuchung (AU) mit „Endrohrmessung“
Ab Anfang 2018 ist die generelle Endrohrmessung bei allen Fahrzeugen Pflicht. Damit hat das zweistufige Verfahren ausgedient: Wurde beim Auslesen der On-Board-Diagnose kein Fehler entdeckt, wurde auch auf die Endrohrmessung verzichtet. Das ist nun in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung geändert worden. Jährlich werden in Deutschland rund 24 Millionen Abgasuntersuchungen durchgeführt, ein wesentlicher Teil davon in den mehr als 36.000 anerkannten AU-Betrieben.
Apropos Abgase: Ab 1. September 2018 wird bei der Bestimmung der Abgaswerte von neu zugelassenen Pkw offiziell nicht mehr nach dem NEFZ-, sondern nach dem WLTP-Zyklus gemessen. Dieses Verfahren soll praxisnähere Werte liefern, was in der Konsequenz allerdings auch zu höheren Verbrauchswerten führen dürfte. Da ab September kommenden Jahres außerdem die Kfz-Steuer auf Grundlage der WLTP-Messung berechnet wird, dürfte ab diesem Zeitpunkt für neuzugelassene Autos die Kfz-Steuern steigen, die nach dem CO2-Ausstoß ergo Verbrauch berechnet wird. Der Anstieg dürfte im Schnitt bei rund 20 Prozent liegen.
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