Neues Datenschutzrecht
Ab dem 25. Mai 2018* gilt ein neues Datenschutzrecht. Kfz-Betriebe sollten ihre Geschäftsprozesse bis zu diesem Stichtag kritisch überprüfen und an die neue Gesetzeslage anpassen. Bei einer Nichteinhaltung der neuen Vorschriften drohen massive Bußgelder. Der ZDK hat für die Mitglieder einen Leitfaden erarbeitet, in dem die wesentlichen Änderungen erläutert werden.
E-Call für alle Neuwagen
Ab April 2018 muss jeder Neuwagen mit einem E-Call-System ausgerüstet sein. Kommt es zu einem Unfall, übermittelt dieses direkt an die nächste Rettungsleitstelle Daten wie zum Beispiel den Standort und Zeitpunkt des Unfalls nebst Anzahl der Insassen und Art des Treibstoffs. Ziel ist es, dass den Betroffenen schneller und effektiv geholfen werden kann. Die Möglichkeit, Daten zu übertragen, weckt die Interessen zahlreicher Branchenplayer. Dies ermöglicht, neue Geschäftsmodelle anzubieten und dadurch Umsätze zu generieren. Aus Sicht des Kfz-Gewerbes ist dabei entscheidend, dass die Technik für alle Marktteilnehmer zugänglich sein muss.
*) In der Ursprungsversion stand fälschlicherweise 25. Februar 2018.
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