Neuregelungen 2018: Das kommt auf die Branche zu

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Amtliche Prüfungen: Scheinwerferprüfung

Ab dem 1. Januar gelten die neuen Richtlinien für die amtlichen Prüfungen in den Betrieben. Wer bis dahin keinen Scheinwerfereinstellplatz nach der HU-Scheinwerferprüfrichtlinie besitzt, darf die Hauptuntersuchung nicht mehr im Betrieb durchführen lassen. Das eingesetzte Abgasmessgerät muss dem AU-Geräteleitfaden der „Version 5.01“ entsprechen.

Amtliche Prüfungen: Bremsenprüfung

Für Bremsenprüfstände ergibt sich ein differenziertes Bild: Falls die Stückprüfung fällig ist, muss ab Januar 2018 der Prüfstand normenkonform kalibriert werden. Prüfstände mit einer gültigen Stückprüfung, die bis Dezember 2016 durchgeführt wurde, dürfen bis zum Ablauf der Stückprüfung weiter verwendet werden. Danach ist eine normenkonforme Kalibrierung nötig. Bremsenprüfstände, die bis Dezember 2017 stückgeprüft und kalibriert wurden (Richtlinien 115 2016), dürfen bis zum Ablauf der Stückprüfung weiter verwendet werden. Der Betriebsinhaber muss dafür einen Kalibrierschein vorweisen können. Da nicht alle Bremsenprüfstände aus dem Jahr 2017 bei der Stückprüfung kalibriert wurden, sollte er die durchführende Organisation für die Ausstellung eines entsprechenden Scheins beauftragen, falls dieser fehlt. Unabhängig davon haben Prüfstände, die nicht der aktuellen Richtlinie entsprechen, Bestandsschutz bis Dezember 2019.

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