Neuregelungen 2018: Das kommt auf die Branche zu

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Erstattung von Aus- und Einbaukosten

Ab Januar 2018 können Kfz-Betriebe, die im Rahmen einer Reparatur ein Ersatzteil verbaut haben, das sich als mangelhaft herausstellt, nicht nur das Teil als solches von ihrem Lieferanten erstattet bekommen, sondern auch die beim Austausch angefallenen Aus- und Einbaukosten. Bislang bekamen die Kfz-Betriebe regelmäßig nur das Material ersetzt. Die Kosten für die Aus- und Einbaukosten mussten sie selbst tragen. Der Gesetzgeber folgt damit einer jahrelangen Forderung des ZDK.

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