Nicht mehr „Ab ins Gelände“ – Sixt gibt bei umstrittener Werbung nach

Von dpa

Der Vermietriese hatte sich juristischen Ärger für eine Werbeaussage eingehandelt. Nun hat Sixt vor der Entscheidung des Gerichts nachgegeben.

(Foto: Sixt)

Die Autovermietung Sixt hat im Rechtsstreit um eine SUV-Werbung mit dem Slogan „Ab ins Gelände“ nachgegeben. Das Unternehmen gab Ende Februar eine entsprechende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ab, wie das Landgericht München I am Dienstag mitteilte. Die Wettbewerbszentrale – eine Selbstkontrollorganisation der deutschen Wirtschaft – hatte gegen die Sixt-Werbung geklagt. Diese sei irreführend, schließlich dürften die Kunden die angepriesenen Autos gar nicht abseits der Verkehrswege im freien Gelände fahren.

Sixt hatte dagegen argumentiert, dass das Fahren auf Feld-, Wald- und Wiesenwegen erlaubt sei, sofern diese für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind. Richter Wolfgang Gawinski schien in der mündlichen Verhandlung im Januar nicht von den Argumenten des Vermieters überzeugt: „Das ist nach momentaner Auffassung der Kammer nicht bloß eine werbeübliche Übertreibung“, sagte er damals. Nun gab Sixt kurz vor der ursprünglich für Donnerstag geplanten Entscheidung nach.

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