Elektroförderung Probleme bei der Beantragung des Umweltbonus
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Das für den Umweltbonus zuständige Bundesamt hat derzeit logistische Probleme. Wie der ZDK mitteilt, können derzeit keine Förderanträge für junge gebrauchte E-Autos gestellt werden. Außerdem ist weiterhin noch keine neue Richtlinie veröffentlicht, um künftig eine Innovationsprämie bezahlt zu bekommen.

Ein Systemfehler auf dem Internetportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist wohl ursächlich dafür, dass in bestimmten Fällen kein Umweltbonus beantragt werden kann. Auf Nachfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) teilte die Behörde mit, an einer Lösung zu arbeiten.
Konkret betroffen sind junge E-Autos, deren Erstzulassung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Anträge auf den Umweltbonus lässt das System aktuell nicht zu, obwohl diese Fahrzeuge gemäß den Richtlinien förderungsfähig sind. „Eine Vielzahl junger Gebrauchtwagen mit Elektro- oder Plug-In-Hybridmotor können aktuell nicht verkauft werden, weil die Kunden keine Anträge im Antragsportal stellen können, wenn das Fahrzeug eine Erstzulassung älter als zwölf Monate aufweist. Es handelt sich dabei um solche Fahrzeuge, die kürzer als zwölf Monate erstzugelassen waren, aber im abgemeldeten Zustand das Alter von zwölf Monaten überschritten haben. Die Förderbedingungen hinsichtlich der maximalen Dauer der Erstzulassung werden somit erfüllt“, schilderte der ZDK im Schreiben an das BAFA das Problem.
Der ZDK rät seinen Mitgliedsbetrieben, deren Anträge wegen des Fehlers abgelehnt wurden, dem schriftlich zu widersprechen. Das ist die Voraussetzung, damit sie erneut bearbeitet werden können.
Verlängerung der Innovationsprämie steht aus
Im Gespräch zwischen Vertretern des ZDK und des BAFA wurde außerdem deutlich, dass die offizielle Verlängerung der Innovationsprämie noch aussteht. Eigentlich sollte diese Förderung Ende diesen Jahres auslaufen. Der Bund kündigte dann aber im November an, die Maßnahme bis Ende 2025 fortzuführen. Dazu muss die Förderrichtlinie entsprechend angepasst werden. Die Änderung ist bisher nicht veröffentlicht.
Für die Autohändler ist die Situation ärgerlich, weil sie Kunden nicht sicher zusagen können, ob sie in Hinblick auf die langen Bestellzeiten der E-Fahrzeuge und der Bearbeitungszeiten der Förderanträge in den Genuss einer Förderung kommen beziehungsweise wann sie diese erhalten können. Für die Finanzierung der Fahrzeuge ist jedoch oft entscheidend, ob und wie schnell die Kunden eine Prämie erhalten können.
Fördertopf könnte für 2021 nicht ausreichen
Ein weiterer Unsicherheitsfaktor in Bezug auf die E-Auto-Förderungen besteht beim Gesamtvolumen. Der ZDK befürchtet, dass der Topf in Höhe von 1,6 Milliarden Euro noch vor Ende des Jahres ausgeschöpft sein könnte. Die geforderte Transparenz über den noch zur Verfügung stehenden Umfang fehlt bislang.
Für den Handel bedeutet das: Wenn der Fördertopf im Laufe des Jahres ausgeschöpft ist, bleiben alle Anträge bis zum nächsten Jahr liegen. Gleichzeitig würde es zu einem Antragsstopp kommen, so der ZDK.
Förderbedingungen für junge E-Gebrauchte
Für die Förderung junger, elektrisch betriebener Gebrauchtwagen mit dem Umweltbonus gelten folgende Voraussetzungen:
- Die Erstzulassung muss nach dem 4. November 2019 gewesen sein.
- Die Erstzulassung darf maximal zwölf Monate zurückliegen.
- Das Fahrzeug darf eine maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern aufweisen.
- Das Fahrzeug darf bislang nicht durch den Umweltbonus oder eine vergleichbare staatliche Zahlung gefördert worden sein.
- Der maximale Verkaufspreis darf 80 Prozent des Bruttolistenpreises abzüglich des Herstelleranteils am Umweltbonus betragen.
Weitere detaillierte Informationen bietet der ZDK mit speziellen Merkblättern zur E-Auto-Förderung.
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