Oldtimer-Rechtstipp Rahmentausch geht nicht nach Lust und Laune

Von Steffen Dominsky

Anbieter zum Thema

Ziemlich alte Pkw und Lkw verfügen über einen klassischen Rahmen. Der trägt die „FIN“ und ist die Identität des Fahrzeugs. Mit ein bisschen Schraubarbeit lässt sich hier einiges „tauschen“. Doch dabei gibt es Grenzen, wie ein Restaurator für alte Nutzfahrzeuge erfahren musste.

Auch Oldtimer sind Gegenstand juristischer Auseinandersetzung. Im vorliegenden Fall ging es um Restaurierungen von Lkw bzw. den Tausch der Fahrgestellnummer.
Auch Oldtimer sind Gegenstand juristischer Auseinandersetzung. Im vorliegenden Fall ging es um Restaurierungen von Lkw bzw. den Tausch der Fahrgestellnummer.
(Bild: Knoop)

In Zeiten, in denen das Geld nichts mehr wert ist, blüht der Schwarzmarkt. Also der Handel Ware gegen Ware. Es wird getauscht, was das Zeug hält. Auch in automobilen Kreisen wird nicht selten getauscht. Zum Beispiel der Rahmen (bei den Typen, die über einen solchen verfügen) und damit meist die Identität eines Fahrzeugs – dies allerdings nicht selten nur in Form der Fahrgestellnummer, Pardon: der FIN. Auch hier vollzieht sich so manches „schwarz“.

Mit einem besonders kreativen Umgang mit den gesetzgeberischen Möglichkeiten hatte es jüngst das Landgericht Duisburg zu tun. Ein auf klassische Nutzfahrzeuge spezialisierter Restaurator wurde mit einer Sattelzugmaschine angetroffen. Bei der Identitätsprüfung derselben kam heraus, dass sich an der entsprechenden Stelle des Rahmens eine durchgeixte Fahrgestellnummer befand sowie daneben eine weitere, nachträglich eingeschlagene Nummer.

Schwups, schon ist er H-Kennzeichen-fähig

Der gute Mann rechtfertigte diese Tatsache damit, dass die nachträglich eingeschlagene Fahrgestellnummer zu einem ganz anderen Lkw gehöre. Und zwar zu einem Lkw für Abrollcontainer mit ziemlich langem Rahmen. Dieser Fahrzeugrahmen sei allerdings beschädigt gewesen, weshalb er auf einen Ersatzrahmen zurückgegriffen habe. Gleichzeitig habe er seinen Umbauwunsch realisiert, aus dem langen Lkw eine Sattelzugmaschine zu machen.

Was auch nicht verschwiegen werden darf: Der ehemalige Container-Lkw war bereits älter als 30 Jahre, also H-Kennzeichen-fähig. Der angebliche Ersatzrahmen beziehungsweise die bereits vorhandene Sattelzugmaschine waren es nicht. Deshalb kam es hier offensichtlich zu einem Rahmentausch auf dem Papier. Das sah auch das Landgericht Duisburg so.

Basis des Umbaus sei keineswegs der lange Lkw gewesen, der dann mit einem Ersatzteil – nämlich einem anderen Fahrzeugrahmen – versehen worden sei. Basis des Umbaus sei vielmehr die Sattelzugmaschine gewesen. Das Vorgehen sei daher nicht zulässig und erfülle nicht die Voraussetzungen dafür, dass das Fahrzeug ein H-Kennzeichen führen könne. „Daraus darf man folgern, dass entgegen einiger Auffassungen insbesondere in der Nutzfahrzeugszene eine Fahrgestellnummer nicht ein Ersatzteil ist, welches man beliebig hin- und herbauen kann“, kommentiert Götz Knoop, Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist im Oldtimerrecht, den Fall.

Die gesetzliche Regelung, wonach ein defekter Fahrzeugrahmen mithilfe eines Ersatzteils ausgetauscht werden kann, ist eng auszulegen. „Kombiniert man den Austausch des Rahmens dann noch mit anderen Fahrzeugumbauten, läuft man leicht Gefahr, dass das Fahrzeug später jedenfalls mit H-Kennzeichen nicht zulassungsfähig ist“, erläutert Knoop.

(ID:47127681)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung.

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung