Umweltbonus Seit Juni sind keine Rechnungskorrekturen mehr möglich

Von Doris Pfaff

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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) lässt bei Förderanträgen zum Umweltbonus seit dem 1. Juni 2021 keine Rechnungskorrekturen mehr zu. Händler müssen deshalb die Vorgaben ganz genau kennen und die korrekten Preise auszeichnen. Wie es richtig geht, erklärt ein ZDK-Online-Seminar.

Durch Änderungen bei der Beantragung des Umweltbonus ist es für Händler seit dem 1. Juni nicht mehr möglich, falsch ausgezeichnete und bereits eingereichte Rechnungen zu korrigieren.
Durch Änderungen bei der Beantragung des Umweltbonus ist es für Händler seit dem 1. Juni nicht mehr möglich, falsch ausgezeichnete und bereits eingereichte Rechnungen zu korrigieren.
(Bild: Pfaff/»kfz-betrieb«)

Christoph Stricker, Referent Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate beim Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), berichtete davon, dass es in den vergangenen Wochen insbesondere bei jungen Gebrauchtwagen wegen geänderter Vorgaben der Förderrichtlinie zu einer hohen Fehlerquote und damit zu gehäuften ablehnenden Förderbescheiden bekommen sei.

Hintergrund ist, dass das für die Anträge zum Umweltbonus zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Anpassung vorgenommen hat. Danach darf seit dem 1. Juni 2021 keine nachträgliche Rechnungskorrektur bei den bereits eingereichten Förderanträgen mehr vorgenommen werden. Legen Antragsteller Rechnungen über verkaufte Gebrauchtwagen bei, die nicht den Vorgaben des BAFA entsprechen, kann das zu einer sofortigen und finalen Ablehnung von Förderanträgen führen, so der ZDK.

Um dem vorzubeugen, sollte eine genaue Rechnungsprüfung durch den Händler erfolgen, rät der ZDK und weist auf seine Merkblätter hin, die über die häufigsten Fehlerquellen bei der Rechnungsstellung für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen informieren.

Am häufigsten komme es zu Ablehnungen, weil die Modellbezeichnung und der Grundlistenpreis des richtigen Basismodells falsch angegeben und der Herstelleranteil am Umweltbonus nicht korrekt ausgewiesen wird. Die Merkblätter sind im Intranet des ZDK abrufbar.

Weil insgesamt der Antragsprozess für den Umweltbonus für junge Gebrauchte durch die Anpassungen recht kompliziert geworden ist und eben bei Fehlern zu Ablehnungen führt, rät der ZDK Händlern, am eigenen Online-Seminar zu diesem Thema teilzunehmen.

Der ZDK bietet in Zusammenarbeit mit der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (TAK) und der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) ein Online-Seminar an, das Hintergrundinformationen zum DAT-Gutachten liefert und die Simulation des DAT-Listenpreises vor dem Einkauf oder Verkauf mit Silver DAT III demonstriert. Außerdem kommt zur Sprache, welche Zusatzrechnungen beim Verkauf von jungen Gebrauchtwagen zulässig sind und welche nicht.

Die nächsten Online-Seminare finden am 7. Juli und 4. August statt. Restplätze sind noch vorhanden. Anmeldungen sind online bei der TAK möglich.

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