»kfz-betrieb«-Dossier: Autohaus- und Servicemanagement
Genehmigung von Zubehörteilen
Mit der 56. Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) gleicht der Gesetzgeber nationales Recht an europäische Verordnungen an. Das bringt das Ende der Teilegutachten (TGA) und führt die neue Teiletypgenehmigung ein.