Die Aufarbeitung der Diesel-Tricksereien verschiedener Hersteller ist immer noch im Gange. Zum Jahresende 2025 gab es zwei wesentliche Weichenstellungen.
Die Aufarbeitung der Diesel-Abgastricksereien ist weiter im Gange – im Volkswagenkonzern wie auch bei Mercedes.
(Bild: Dr. Lehnen & Sinnig/Shanti Hesse (Shutterstock))
Das Urteil gegen den früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Diesel-Skandal ist rechtskräftig. Dies teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Ende Juni 2023 hatte das Landgericht München Stadler und zwei Mitangeklagte wegen Betrugs zu hohen Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Es war das erste strafrechtliche Urteil in Deutschland im Diesel-Skandal, der die Branche erschüttert und Milliardenschäden verursacht hat.
Gegen das Urteil hatten die Angeklagten Revision eingelegt, diese wurde aber vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen, wie nun mitgeteilt wurde. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben.
Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München hatte Stadler wegen „Betrugs in 17.177 tateinheitlichen Fällen“ zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und der Zahlung von 1,1 Millionen Euro verurteilt. Er habe die Manipulation der Abgasreinigung großer Audi-Dieselmotoren zwar nicht veranlasst, aber den Verkauf der Autos viel zu spät gestoppt, hieß es damals zur Begründung.
Neben Stadler hatten auch der Porsche-Entwicklungsvorstand Wolfgang Hatz sowie der Ingenieur P. in dem Verfahren vor Gericht gestanden. Alle drei Angeklagten hatten Geständnisse abgelegt. Hatz wurde zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren und zur Zahlung von 400.000 Euro verurteilt, P. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung und 50.000 Euro Bewährungsauflage.
Schaden von 2,3 Milliarden Euro
Die Kammer legte ihnen einen Schaden von 2,3 Milliarden Euro zur Last, denn ein Großteil der Fahrzeuge war in den USA verkauft worden und hatte dort nach Aufdeckung der Tricksereien nach US-Gesetz nur noch Schrottwert. Für in Deutschland verkaufte Autos setzte das Gericht nur 5 Prozent Wertverlust an.
Der frühere Chef der Motorentwicklung Hatz sowie der Ingenieur P. hatten laut Urteil ab 2008 dafür gesorgt, dass Abschalteinrichtungen in die Abgassteuerungen eingebaut wurden. Damit hielten die Autos Grenzwerte auf dem Prüfstand ein, auf der Straße aber nicht. Ziel war es, sich den nachträglichen Einbau größerer Adblue-Tanks für die Abgasreinigung zu sparen, nachdem sich die Techniker des Konzerns verrechnet hatten. Der Volkswagen-Konzern wollte damals mit dem „Clean Diesel“ den US-Markt erobern. Die Entwickler standen unter Zeit- und Erfolgsdruck, und Abteilungsleiter P. forderte von seinen Mitarbeitern „intelligente Lösungen“, um die kaum erreichbaren Erwartungen am Ende eben doch zu erfüllen.
Mercedes schließt Vergleiche in den USA
Getrickst wurde aus Sicht der US-Behörden auch durch Mercedes-Benz. Der Autobauer streitet sich in den USA um angeblich zu hohe Abgaswerte bei Dieselautos und will die Auseinandersetzung nun mit einer Millionen-Zahlung endgültig beilegen. Mit umgerechnet etwas mehr als 102 Millionen Euro will Mercedes-Benz in den USA den Schlussstrich ziehen. Es seien Vergleiche mit US-Bundesstaaten geschlossen worden, teilte ein Sprecher des Autobauers in Stuttgart mit. Sie müssten noch von den zuständigen Gerichten abgesegnet werden. Der Mercedes-Benz Group und seiner US-Tochter wurden in der Vergangenheit überhöhte Abgaswerte bei rund 250.000 Dieselfahrzeugen vorgeworfen.
Für die aktuellen Vergleiche waren in der Vergangenheit schon entsprechende Rückstellungen in der Bilanz gebildet worden. Mit den nun erzielten Vereinbarungen gehe Mercedes-Benz einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Rechtssicherheit im Zusammenhang mit verschiedenen Diesel-Verfahren, teilte ein Sprecher weiter mit. „Das Unternehmen schließt damit die wesentlichen noch offenen Rechtsverfahren im Zusammenhang mit Diesel-Emissionen in den USA ab.“ Durch die Vergleiche vermeide man langwierige und kostenintensive Auseinandersetzungen vor Gericht. Es sei vollumfänglich mit den Generalstaatsanwaltschaften der Bundesstaaten kooperiert worden.
Seit 2016 war Daimler wegen angeblich frisierter Messwerte zum Ausstoß des Schadstoffs Stickoxid im Visier der US-Justiz. Gezielte Manipulationen der Abgastechnik mit einer Schummelsoftware, wie sie jahrelang bei Volkswagen (VW) zum Einsatz kam, hatte der Konzern jedoch stets zurückgewiesen. Anders als die Wolfsburger gab Mercedes-Benz im Rahmen der bisherigen Vergleiche und der aktuellen Vereinbarung kein Schuldeingeständnis ab und musste auch keine Fahrzeuge von Kunden zurückkaufen oder sich durch einen Aufpasser von den US-Behörden überwachen lassen. Dafür musste Mercedes-Benz die Autos ähnlich wie in Europa per Software-Update nachbessern.
Stand: 08.12.2025
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