Urheberrechte Streit um Porsche-911-Design geht weiter
Der Streit zwischen dem Sportwagenhersteller und den Erben eines ehemaligen Chefkonstrukteurs über das Design des Erfolgsmodells 911 kommt in eine neue Phase.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart in einem Rechtsstreit rund um das volumenstarke Modell 911 aufgehoben. In dem Verfahren war die Tochter des Automobildesigners Erwin Komenda damit gescheitert, Teilrechte am Design des bekannten Porsche-Modells für sich respektive für ihren Vater zu beanspruchen.
Wie berichtet war Komendas Tochter Ingrid Steineck in Stuttgart zunächst mit ihrer Forderung auf finanzielle Beteiligung von maximal fünf Millionen Euro gescheitert. Damit steigen die Chancen, doch noch Ansprüche auf finanzielle Beteiligung geltend machen zu können. Aber die Erfolgsaussichten werden als nur minimal eingestuft, wie es weiter heißt. Denn in wesentlichen Punkten bestätigte der BGH die Einschätzungen der Stuttgarter Richter, wonach den Erben also doch kein Geld zusteht.
Eine Zeugenaussage könnte das Zünglein an der Waage werden
Allerdings hatte das Oberlandesgericht (OLG) sich nicht mit einer angebotenen Zeugenaussage zur Urheberschaft Komendas am Ursprungsmodell des Porsche 911 befasst. Die Aussage des Ehemannes der Klägerin sei zwar erst nach Ablauf einer Frist eingereicht worden, doch das OLG hätte sich damit auseinandersetzen müssen, ob dieser Beweis dennoch zulässig sei, urteilten die BGH-Richter. Darüber müsse das Gericht in Stuttgart nun in einem neuen Verfahren entscheiden. Der prinzipielle Inhalt dieser Aussage sei, dass Komenda dem Ehemann seiner Tochter einmal erzählt habe, dass der Porsche 911 sowie dessen Karosserie-Design seine Ideen seien.
Leider geht es nicht um das ursprüngliche Porsche-911-Modell
Diese Zeugenaussage könnte wenigstens als Indiz für die Urheberschaft Komendas am Porsche-911 gelten, begründete der Vorsitzende Richter Thomas Koch diese Entscheidung. Auch wenn das OLG entscheidet, dass die Aussage bei der Bewertung des Sachverhalts berücksichtigt wird, heißt das, wie gesagt nicht, dass Steineck einen Sieg davonträgt. Zunächst müsse die Aussage ihres Ehemannes als glaubwürdig und wichtig eingestuft werden. Weil der Gegenstand der Urheberrechtsklage aber eine 911er-Baureihe ist, die Jahrzehnte nach Komendas Tod im Jahre 1966 auf der Straße rollt, muss eruiert werden, inwiefern sich der Entwurf des ehemaligen Chefkonstrukteurs beim ursprünglichen Porsche-Modell nun überhaupt wiederfindet.
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