Nach Auffahrunfällen US-Behörde befasst sich erneut mit Teslas „Autopilot“
Von
dpa
Laut der US-Verkehrsbehörde hätte der Elektrofahrzeughersteller ein Update ihres Fahrassistenzsystem „Autopilot“ als Rückruf deklarieren müssen. Eine Antwort von Tesla zu den Vorwürfen wird bis zum 1. November erwartet.
(Bild: Tesla)
Teslas Umgang mit dem Fahrassistenzsystem „Autopilot“ gerät stärker ins Visier der US-Verkehrsbehörde. Die Regulierer wollen von dem Elektroauto-Hersteller wissen, warum ein Update, das Auffahrunfälle mit am Straßenrand stehenden Feuerwehr- und Ambulanzfahrzeugen verhindern soll, nicht als Rückrufaktion deklariert wurde. Auch haben sie Fragen zu Tests einer neuen „Autopilot“-Version mit mehr Funktionen durch Tesla-Kunden.
Die NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) verwies in dem am Mittwoch veröffentlichten Brief an Tesla unter anderem darauf, dass Autohersteller verpflichtet seien, bei sicherheitsrelevanten Problemen binnen fünf Tagen eine Rückrufaktion auszurufen. Der Konzern soll nun bis zum 1. November begründen, warum er darauf verzichtete.
17 Verletzte und ein Toter
Die Behörde untersuchte bereits seit dem Sommer elf Vorfälle zwischen Januar 2018 und Juli 2021, in denen Teslas Elektroautos auf parkende Rettungsfahrzeuge auffuhren. Dabei gab es der NHTSA zufolge 17 Verletzte und einen Todesfall. Bei allen betroffenen Tesla-Fahrzeugen sei das „Autopilot“-System eingeschaltet gewesen.
Tesla veröffentlichte im September ein Update der „Autopilot“-Software, dank dessen sie die Fahrzeuge mit ihren markanten Blicklichtern auch bei schwierigen Lichtverhältnissen erkennen soll.
Der Konzern verwies selbst darauf, dass „Autopilot“ lediglich ein Fahrassistenzsystem sei und die Fahrer stets die Hände am Steuer und die Verkehrssituation im Blick behalten müssen. „Autopilot“ kann zum Beispiel die Spur und den Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.
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Stand vom 15.04.2021
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