Vertragsstrafen: Vorsicht, Abmahnung!

Redakteur: Udo Schwickal |

Kaum eine EU-Verordnung ärgert die Händler mehr als die Pkw-EnVKV. Seit deren Einführung Jahr 2004 mussten sie mehrere Millionen Euro an Abmahnpauschalen und Vertragsstrafen bezahlen.

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Will man bei einer Diskussion mit Autohändlern die Emotionen hochkochen lassen, genügen zwei Stichworte: Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung sowie Deutsche Umwelthilfe. Es ist die Geschichte einer gut gemeinten, aber schlecht ausgeführten Verordnung. Und es ist die juristische Besonderheit hierzulande, dass im Wettbewerbsrecht nicht nur der Staat und seine Behörden über Verstöße wachen dürfen, sondern auch Verbände und Vereine klageberechtigt sind.

Die Verordnung zur Kennzeichnung des Verbrauchs bei neuen Pkw bleibt auch mehr als zehn Jahre nach ihrer Einführung ein Dauerstreitthema, das in juristischen Wellen über die deutsche Händlerschaft rollt. Hauptärgernis ist aus Sicht des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), dass die Vorschriften sehr vage gefasst wurden.