VW/Audi-Händlerverband: Rückendeckung für Schadenersatzklage

Autor / Redakteur: jvm/js / Andreas Grimm

Nach zwei Jahren Abgas-Affäre wird dessen finanzielle Dimension für den Handel immer deutlicher. Der Hersteller verweigert einen Ausgleich. Welche Ansprüche der Handel stellen kann, zeigt ein Rechtsgutachten, das die Teilnehmer der Partnerverbandstagung positiv aufnahmen.

(Bild: Oliver Krato / VAPV)

Der Volkswagenkonzern steuert auf einen Rechtsstreit mit seinen deutschen VW- und Audi-Händlern zu. Auf der Mitgliederversammlung des Audi- und VW-Partnerverbands (VAPV) in Mainz präsentierte die Verbandsführung ein Rechtsgutachten, das die Positionen und Ansprüche des Handels untermauert. Mit dem Gutachten sollen die finanziellen Ansprüche der Händler und der Rechtsrahmen klarer definiert werden. In dem Gutachten heißt es, dass VW und die Marken „aus unerlaubter Handlung für die verursachten Schäden haften“.

Das Gutachten beinhaltet drei Kernpunkte: die Restwertverluste aus den Leasing- und Autokredit-Rückläufern, den Auftragsrückgang sowie den Verlust aus den Gebrauchtwagengeschäften. Hierfür benötige der Partnerverband umfangreiches Datenmaterial. Der VAPV-Vorsitzende Dirk Weddigen von Knapp appellierte daher an die Händler, entsprechende Informationen über das VAPS-Fair-System zu übermitteln. Die Daten sollen eine Anspruchsgrundlage schaffen für die Auseinandersetzung mit Hersteller. Über die juristischen Feinheiten des Gutachtens informierte Rechtsanwalt Uwe Brossette, Partner der Kanzlei Osborne Clarke.

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Bei den Teilnehmern der Verbandsversammlung kam die Maßnahme gut an, zumindest war in der anschließenden Diskussion keine Kritik zu hören. Diese Grundstimmung dürfte der Verbandsspitze also den Rücken stärken.

Das Gutachten ist eine Reaktion auf die Ablehnung des Volkswagenkonzerns von Forderungen des Verbandes im Sommer dieses Jahres. In einem Schreiben an die Vorstände der Wolfsburger Marken hatte der Verband die Übernahme der im Handel entstandenen Regie- und Zeitkosten, die Hardwarenachrüstung der betroffenen Dieselfahrzeuge oder eine Rücknahme der Autos sowie die Kompensation des Schadens aus dem Gebrauchtwagengeschäft gefordert. Darauf hatte der Konzern lange geschwiegen und dann die Forderungen abgelehnt. Begründung: Es bestehe kein kausaler Zusammenhang zwischen der von VW verschuldeten Abgas-Affäre und den finanziellen Zusatzbelastungen der Händler.

Damit bleibt die Verbandsforderung nach einer Rücknahme der Euro-5- und Euro-6-Diesel durch den Hersteller bestehen. „Alle drei Marken haben die Hardware-Lösung aufgrund technischer Probleme abgelehnt“, berichtete Weddigen von Knapp. Aus Sicht des Verbands wäre eine Nachrüstung aber der einzige Weg für eine echte „Rehabilitierung des Diesels“. Die Erneuerung dieser Forderung quittierten die Anwesenden mit Applaus.

Der Schritt zum Rechtsgutachten wird auch damit begründet, dass die Händler die Vorfinanzierung der Rechtskosten nicht leisten können. Neben den Anwalts- und Gerichtskosten, die die Marken übernehmen, fallen aber auch vor- und außergerichtliche Kosten in erheblicher Höhe beim Händler an. Der Konzern ist bisher nicht bereit, auch hierfür einzustehen. Leider gebe es bisher keine konzernweite Regelung hinsichtlich der Kostenbelastung durch die vielen Rechtsfälle.

Verbandspräsident Weddigen von Knapp erläuterte, dass die VW-Abgaskrise deutliche Spuren bei den Partnerbetrieben hinterlassen habe. Seit Dezember 2014 bis August 2017 sei der Marktanteil der Marke VW um 3,3 Prozentpunkte gesunken, das entspricht einem Einheitenrückgang um 15 Prozent. Die Händler müssten sinkende Umsätze und Erträge bei gleichzeitig steigenden Kosten verkraften. Zudem erleide der Handel im Gebrauchtwagengeschäft massive Einbrüche.

Wie bereits im „Spiegel“-Interview kritisierte Weddigen von Knapp erneut den Umgang des Konzerns mit seinen Handelspartnern. Man habe im Konzern und bei den Vertriebschefs kein Gehör gefunden, es werde nicht mit dem Verband gesprochen. Der Handel fühle sich vom Hersteller allein gelassen. Gesprächsbereit sei man aber weiterhin, denn nur durch Gespräche könne man vernünftige Lösungen erzielen. Gemeinsame Lösungen sollen in bald anstehenden Round-Table-Gesprächen erarbeitet werden.

Einen ausführlichen Bericht über die Veranstaltung lesen Sie in Ausgabe 40 des »kfz-betrieb«, die am 6. Oktober erscheint.

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