Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) schätzt die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für das Kfz-Gewerbe grundsätzlich positiv ein – vermisst aber weitere Klarstellungen. Daher fordern die Vizepräsidenten Thomas Peckruhn und Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün eine sektorspezifische Regelung ein.
Die ZDK-Vizepräsidenten Thomas Peckruhn (auch Sprecher der Fachgruppe Fabrikate) und Detlef Peter Grün (Bundesinnungsmeister) halten es für absolut erforderlich, dass in erster Linie der Autokunde darüber entscheiden darf, wer den Zugriff auf die Daten erhält, die sein Fahrzeug generiert.
(Bild: Promotor)
Herr Peckruhn, Herr Grün, die Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) wurde Mitte April um fünf Jahre bis Ende Mai 2028 verlängert – ist dies für die Betriebe ein gutes Zeichen?
Thomas Peckruhn: Das ist ein positives Signal. Die Kfz-GVO bietet uns den Rahmen, wie wir künftig unser Geschäft betreiben, und zwar in alle Richtungen. Es gab Zeiten, da haben wir um eine Verlängerung der GVO viel härter kämpfen müssen.
Detlef Peter Grün: Da kann ich mich nur anschließen. Den Kfz-Werkstätten gibt die Verlängerung die Sicherheit, dass sie auch in Zukunft Fahrzeuge aller Marken reparieren können. Denn in den nun aktualisierten Leitlinien zur Kfz-GVO wird klargestellt, dass fahrzeuggenerierte Daten für Reparatur und Wartung wesentlich sein können und autorisierte und unabhängige Werkstätten deswegen gleichberechtigten Zugang zu solchen fahrzeuggenerierten Daten haben sollten.
Detlef Peter Grün (55)
Seit 2022 Bundesinnungsmeister des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).
Seit 2020: ZDK-Vorstandsmitglied und Vizepräsident im Landesverband NRW
Seit 2018: Vorsitzender der Bundesfachgruppe Freie Werkstätten für den Landesverband NRW
Seit 2014: Obermeister der Kfz-Innung Ennepe/Ruhr
Seit 1993: Inhaber der Firma Kfz-Grün
Der ZDK hat sich an den Konsultationen beteiligt. Was waren die wichtigsten Forderungen?
Grün: Dass der Zugriff auf die Reparatur- und Wartungsinformationen festgeschrieben wird und die Werkstatt für Reparatur und Wartung auf die fahrzeuggenerierten Daten zugreifen kann. Für eigenständige datengetriebene Dienstleistungen fehlt allerdings noch die rechtliche Grundlage. Die muss über eine sektorspezifische Regelung geschaffen werden.
Peckruhn: Viele Fabrikatshändlerverbände verhandeln ja gerade mit ihren Herstellern und Importeuren über neue Verträge. Insofern war es wichtig, dass sich dieser Aspekt auch in der neuen Kfz-GVO wiederfindet. In den Konsultationen zur Kfz-GVO haben wir in vielen Gesprächen alle Punkte angesprochen, die uns auf der Seele brennen. Nach wie vor kritisch sehen wir die Regelungen zur unechten Agentur und auch zum Mischsystem aus Agentur und Vertragshändlersystem. Hier hätten wir uns in den Leitlinien zur Kfz-GVO weitergehende Erläuterungen insbesondere zum unechten Agentursystem gewünscht. Vor allem hätten wir uns gefreut, wenn die EU-Kommission klar angesprochen hätte, dass die Hersteller sich nicht das Beste aus beiden Welten aussuchen können.
Thomas Peckruhn (60)
Seit 2020: Präsident Mitteldeutsches Kfz-Gewerbe
Seit 2017: ZDK-Vizepräsident und Mitglied im DAT-Präsidium, Vorsitzender der Fachgruppe Fabrikate
Seit 2016: Präsident/Landesinnungsmeister des Landesverbands Sachsen-Anhalt
Seit 2005: Vorstandsmitglied im ZDK
Seit 1998: Vorsitzender Verband Deutscher Skoda-Vertragspartner Inhaber von Autohaus Liebe
Data Act ist für das Kfz-Gewerbe nicht ausreichend
Herr Grün, wo liegt aus Ihrer Sicht das Hauptaugenmerk bei der Kfz-GVO?
Grün: Bisher ist es ja so, dass nur der Hersteller fahrzeuggenerierte Daten auslesen kann und bestimmt, wer in welchem Umfang darauf zugreifen darf. In der Praxis erzeugt das viele Probleme. Aus unserer Sicht ist es unabdingbar, dass der Fahrzeughalter entscheiden kann, wer auf die im Fahrzeug generierten Daten zugreifen darf – und zwar nicht nur für Reparaturzwecke, sondern auch für neue, datengetriebene Dienstleistungen. Wir brauchen außerdem gesetzliche Zugangsrechte, um auch dem Handel und der Werkstatt die Möglichkeit zu geben, unabhängig vom Hersteller eigene Geschäftsmodelle aufzubauen und seinen Kunden anzubieten. Dafür reicht der Data Act nicht aus. Wir brauchen spezifische Regelungen, die für fahrzeuggenerierte Daten gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen. Und wir wollen, dass Betriebe die Möglichkeit haben, mit dem Halter des Fahrzeugs über das Display zu kommunizieren – auch das sieht der Data Act nicht vor. Denn wer das Auto bezahlt, sollte auch bestimmen können, wie er mit den Daten seines Eigentums umgehen darf.
Autohandel sollte eigene App zur Kundenkommunikation entwickeln
Der Zugriff auf die Fahrzeugdaten ist also sowohl für Markenwerkstätten als auch für die freien Betriebe wichtig?
Peckruhn: Momentan ist ein Betrieb noch nicht in der Lage, etwa seine Gebrauchtwagen mit einer eigenen App als Kundenbindungsinstrument auszustatten, mit der er nach Zustimmung des Kunden dann so agieren kann wie heute nur ein Hersteller. Die Hersteller sind auch zurzeit nicht dazu gezwungen, diesen Weg zu öffnen. Insofern wäre es auch aus Handelssicht gut, wenn wir als Autohausgruppe eine eigene App entwickeln und nach Zustimmung des Kunden mit ihm und seinem Fahrzeug kommunizieren könnten, ganz gleich von welcher Marke das Auto stammt. Hier denke ich wie ein Kunde, dem ich schnell und unkompliziert helfen möchte. Zurzeit versuchen die Hersteller und Importeure, das Fahrzeug über den gesamten Lebenszyklus an sich zu binden. Dagegen müssen wir uns gemeinsam aufstellen.
Stand: 08.12.2025
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