Corona-Länderregeln Wo der Kfz-Handel wie öffnen darf

Von Doris Pfaff

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Weil die Corona-Schutzverordnungen je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen, gelten auch für den Autohandel unterschiedliche Regeln. Eine besondere Herausforderung ist zudem die Kontaktnachverfolgung.

Die Absperrbänder in den Autohäusern dürfen fast überall weg, weil zumindest das Terminshopping erlaubt ist.
Die Absperrbänder in den Autohäusern dürfen fast überall weg, weil zumindest das Terminshopping erlaubt ist.
(Bild: Doris Pfaff/»kfz-betrieb«)

Am Montag durften die Autohändler fast überall die Flatterbänder vor ihren Verkaufsflächen entfernen und Kunden begrüßen. Das sogenannte Click and Meet oder Terminshopping ist unter Einhaltung bestimmter Auflagen möglich, sofern die 7-Tagesinzidenz unter 100 liegt. Ist sie unter 50, geht auch mehr. Das sieht grundsätzlich das Öffnungskonzept von Bund und Ländern vor.

Ausgelegt wird es dennoch unterschiedlich. Welcher Inzidenzwert für die weitere Öffnung zugrunde gelegt wird, entscheidet jedes Bundesland selbst. Ein Großteil der Länder sieht dabei auf seine landesweite 7-Tages-Inzidenzzahl. Laut Robert-Koch-Institut liegt diese aktuell in allen Bundesländern unter 100 – mit Ausnahme von Thüringen.