Wegen des Kontaktverbots mussten viele Kfz-Innungen ihre Versammlungen absagen. Rechtlich bindende Beschlüsse, beispielsweise durch Onlinekonferenzen, können sie momentan nicht fassen, weil das die Handwerksordnung nicht zulässt. Das will der ZDH ändern.
Die Kfz-Innung Ostfriesland durfte in diesem Jahr nach tagen.
(Bild: Holger Zietz)
Eigentlich sollten jetzt im Frühjahr viele Versammlungen der insgesamt rund 230 Kfz-Innungen stattfinden. Wegen der Corona-Pandemie mussten sie abgesagt werden. Auch andere Vereine und Verbände sind von dem bundesweiten Kontakt- und Versammlungsverbot betroffen und stehen vor dem Problem, wichtige Entscheidungen nicht treffen zu können, weil ihnen das Votum der Mitglieder fehlt.
Zwar lassen sich viele Informationen beispielsweise per E-Mail oder durch Videochats transportieren, aber was ist, wenn unter anderem Neuwahlen anstehen, bei denen die abstimmenden Mitglieder satzungsgemäß anwesend sein müssen? „Sicherlich gibt es heute eine Reihe von digitalen Formaten. Aber die rechtlichen Voraussetzungen dazu müssen dringend geschaffen werden. Das erfordert eine Änderung der Handwerksordnung (HwO), da sie für rechtlich bindende Beschlüsse eine Präsenzpflicht der Mitglieder vorschreibt“, sagt Kfz-Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.
Das Thema stehe schon lange auf der Agenda des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), habe aber nun angesichts der anhaltenden Corona-Krise und des weiterhin bestehenden Versammlungsverbots Dringlichkeit erhalten. Auch weil die Thematik zu klären für die elektronische Gesellenprüfung im Kfz-Handwerk relevant ist, wandte sich Hülsdonk an den Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH).
Der ZDH hat sich nun des Themas „digitale Innungsversammlung“ angenommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Paragrafen 124 c der Handwerksordnung wird derzeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt.
Auch virtuelle Beschlüsse sollen möglich sein
Ziel der Änderung ist, künftig allen Handwerksorganisationen und Verbänden (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Innungsverbänden – darunter auch dem ZDK) die Möglichkeit zu bieten, Sitzungen rechtlich beschlussfähiger Gremien bei Bedarf auch virtuell durchführen zu dürfen, zum Beispiel mittels Videokonferenzen. Eine Alternative soll ferner eine „Abstimmung im Umlaufverfahren“ sein: Entwürfe werden dabei den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Widersprechen sie diesen nicht innerhalb einer Frist, kann das als Zustimmung gewertet werden.
Hülsdonk hofft, dass die geplante Aktualisierung schnell in die Handwerksordnung aufgenommen wird. So können vor allem die Innungen handlungsfähig bleiben.
(ID:46527971)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.