ZDH: Handwerksordnung muss geändert werden

Von Doris Pfaff

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Wegen des Kontaktverbots mussten viele Kfz-Innungen ihre Versammlungen absagen. Rechtlich bindende Beschlüsse, beispielsweise durch Onlinekonferenzen, können sie momentan nicht fassen, weil das die Handwerksordnung nicht zulässt. Das will der ZDH ändern.

Die Kfz-Innung Ostfriesland durfte in diesem Jahr nach tagen.
Die Kfz-Innung Ostfriesland durfte in diesem Jahr nach tagen.
(Bild: Holger Zietz)

Eigentlich sollten jetzt im Frühjahr viele Versammlungen der insgesamt rund 230 Kfz-Innungen stattfinden. Wegen der Corona-Pandemie mussten sie abgesagt werden. Auch andere Vereine und Verbände sind von dem bundesweiten Kontakt- und Versammlungsverbot betroffen und stehen vor dem Problem, wichtige Entscheidungen nicht treffen zu können, weil ihnen das Votum der Mitglieder fehlt.

Zwar lassen sich viele Informationen beispielsweise per E-Mail oder durch Videochats transportieren, aber was ist, wenn unter anderem Neuwahlen anstehen, bei denen die abstimmenden Mitglieder satzungsgemäß anwesend sein müssen? „Sicherlich gibt es heute eine Reihe von digitalen Formaten. Aber die rechtlichen Voraussetzungen dazu müssen dringend geschaffen werden. Das erfordert eine Änderung der Handwerksordnung (HwO), da sie für rechtlich bindende Beschlüsse eine Präsenzpflicht der Mitglieder vorschreibt“, sagt Kfz-Bundesinnungsmeister Wilhelm Hülsdonk.

Das Thema stehe schon lange auf der Agenda des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), habe aber nun angesichts der anhaltenden Corona-Krise und des weiterhin bestehenden Versammlungsverbots Dringlichkeit erhalten. Auch weil die Thematik zu klären für die elektronische Gesellenprüfung im Kfz-Handwerk relevant ist, wandte sich Hülsdonk an den Zentralverband Deutsches Handwerk (ZDH).

Der ZDH hat sich nun des Themas „digitale Innungsversammlung“ angenommen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Paragrafen 124 c der Handwerksordnung wird derzeit mit dem Bundeswirtschaftsministerium abgestimmt.

Auch virtuelle Beschlüsse sollen möglich sein

Ziel der Änderung ist, künftig allen Handwerksorganisationen und Verbänden (Innungen, Kreishandwerkerschaften, Handwerkskammern und Innungsverbänden – darunter auch dem ZDK) die Möglichkeit zu bieten, Sitzungen rechtlich beschlussfähiger Gremien bei Bedarf auch virtuell durchführen zu dürfen, zum Beispiel mittels Videokonferenzen. Eine Alternative soll ferner eine „Abstimmung im Umlaufverfahren“ sein: Entwürfe werden dabei den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Widersprechen sie diesen nicht innerhalb einer Frist, kann das als Zustimmung gewertet werden.

Hülsdonk hofft, dass die geplante Aktualisierung schnell in die Handwerksordnung aufgenommen wird. So können vor allem die Innungen handlungsfähig bleiben.

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