EU-Energieverordnung ZDK mahnt praxistaugliche Umsetzung der Pkw-EnVKV

Von Nick Luhmann 2 min Lesedauer

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Der ZDK hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) seine Stellungnahme zur geplanten nationalen Umsetzung der EU-Verordnung zu Ökodesign und der Energieverbrauchskennzeichnung eingereicht. Autohändler dürfen nicht weiter belastet werden, fordert der Zentralverband.

Die Vorgaben der EU-Pkw-EnVKV belasten die Autohändler und führen seit Jahren zu Abmahnungen durch die DUH. Die nationale Umsetzung soll die Unklarheiten beseitigen, fordert der ZDK in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.(Bild:  Dena)
Die Vorgaben der EU-Pkw-EnVKV belasten die Autohändler und führen seit Jahren zu Abmahnungen durch die DUH. Die nationale Umsetzung soll die Unklarheiten beseitigen, fordert der ZDK in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf.
(Bild: Dena)

Mit Blick auf die geplante Überarbeitung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes (EnVKG) fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) eine rechtssichere, praktikable und bürokratiearme Ausgestaltung. Die vorgesehenen Vorgaben müssen sich am betrieblichen Alltag orientieren, um eine effektive Umsetzung im Kraftfahrzeuggewerbe zu ermöglichen und unnötige Belastungen zu vermeiden.

Im Zentrum der Stellungnahme des ZDK steht die Forderung nach mehr Rechtsklarheit: Die Gesetzestexte müssen verständlich formuliert und ohne übermäßigen Aufwand umsetzbar sein. Gleichzeitig spricht sich der ZDK für einen konsequenten Bürokratieabbau aus – mit Fokus auf wirklich notwendige Anforderungen statt zusätzlicher Berichtspflichten.

„Im Interesse von Verbrauchern, Umwelt und Mittelstand brauchen wir klare und verständliche Regeln, die auch im Werkstattalltag funktionieren – sonst bleibt die Wirkung des Gesetzes auf der Strecke“, betont ZDK-Präsident Thomas Peckruhn. „Wer die Ziele von Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung erreichen will, darf die Betriebe nicht mit praxisferner Bürokratie überfrachten.“

Zudem fordert der ZDK zentrale Begriffe wie „visuell wahrnehmbare Werbung“ klar und eindeutig im Gesetz zu definieren, um Rechtsunsicherheit und Abmahnrisiken zu vermeiden. Die derzeit vorgesehenen Verweise auf EU-Rechtsakte reichen dafür nicht aus. Auch die Definitionen von „Händler“ und „Anbieten“ müssen praxistauglich gefasst und mit der Pkw-EnVKV harmonisiert werden. Kurzfristige Fahrzeugüberlassungen wie Werkstattersatzwagen dürfen dabei nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen.

ZDK lehnt Ausweitung der Händlerpflichten ab

Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ausweitung der Händlerpflichten lehnt der ZDK ab: Händler dürfen nicht für Informationen haftbar gemacht werden, die sie nicht selbst beeinflussen können. Herstellerverantwortung darf nicht auf den Handel verlagert werden.

Schließlich fordert der ZDK eine klar geregelte und verhältnismäßige Ausgestaltung der Befugnisse der Marktüberwachung, insbesondere beim Einsatz von Software und KI. Die vorgesehene Duldungspflicht bedarf aus Sicht des Verbandes einer kritischen Überprüfung.

Der Gesetzentwurf des BMWE dient der nationalen Umsetzung neuer EU-Vorgaben zum Ökodesign und zur Energieverbrauchskennzeichnung basierend auf den EU-Verordnungen 2024/1781 und 2017/1369. Ziel ist es, Produkte nachhaltiger zu gestalten, transparenter zu kennzeichnen und energieeffiziente Kaufentscheidungen zu fördern. Gleichzeitig soll der europäische Rechtsrahmen an aktuelle technologische und marktbezogene Entwicklungen angepasst werden.

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