Umsatzsteuer: Fernverkauf ab 1.7.2021 Achtung beim Verkauf an privat
Für den Cross-Border-Verkauf an Endkunden gelten neue Regeln, die für den Handel komplex sind.

Seit dem 1.7.2021 müssen Händler umsatzsteuerliche Änderungen beachten, wenn sie Fahrzeuge an sogenannte EU-Nichtunternehmer verkaufen oder Dienstleistungen erbringen: Sobald eine Umsatzschwelle von 10.000 Euro pro Jahr erreicht wird, unterliegen diese Umsätze dem ausländischen Umsatzsteuersatz am Wohnsitz des Kunden. Liefert ein Händler beispielsweise einen Gebrauchtwagen, der mehr als 10.000 Euro kostet, über eine Spedition an eine Privatperson im EU-Ausland, dann ist die Neuregelung relevant. Denkbar ist auch, dass ein Händler Ersatzteile oder Kfz-Zubehör an Privatkunden im Ausland verschickt. Auch hier kann die 10.000-Euro-Grenze schnell überschritten sein.
Was ist ein Nichtunternehmer?
Zu dieser Personengruppe zählen nicht nur Privatpersonen, sondern auch Kleinunternehmer, pauschalierende Landwirte (sie zahlen keine Umsatzsteuer, sondern führen eine Mehrwertsteuerpauschale ab), juristische Personen (z.B. Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Handwerkskammern), die keine Unternehmer sind oder die Ware nicht für ihr Unternehmen beziehen, Unternehmen mit steuerfreien, den Vorsteuerabzug ausschließenden Umsätzen (z. B. Versicherungsvertreter oder Ärzte).
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