Das baden-württembergische Kfz-Gewerbe wirbt in mehreren Briefen an die Staatsregierung dafür, den Kfz-Handel ab dem 15. Februar zu öffnen. An einem entsprechenden Konzept wolle der Kfz-Landesverband mitwirken.
Präsident Michael Ziegler (rechts) und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hoffen auf die Öffnung des stationären Autohandels ab 15. Februar.
(Bild: Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg)
Wann sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder wieder zur einer Videokonferenz zusammenschalten, ist derzeit noch offen. Eine beauftragte Arbeitsgruppe soll aber bis dahin „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ vorlegen.
Diese Öffnungskonzept soll nach dem Ende des Lockdowns angewendet werden. Das ist Teil des Beschlusses von Bund und Ländern vom 19. Januar. Die dabei verabschiedeten Maßnahmen gelten bis zum 14. Februar.
Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hofft daher, den stationären Autohandel am 15. Februar wieder öffnen zu können. Ansonsten befürchtet es eine Insolvenzwelle. In einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und an den Staatssekretär Florian Stegmann nimmt das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg Bezug auf diese Vereinbarung und bietet an, an einem Öffnungskonzept für die Autohäuser mitzuarbeiten.
Gleichzeitig appellieren Präsident Michael Ziegler und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß an die Politikerin und den Chef der Staatskanzlei, den Autohandel „zügig“ zu öffnen und verweisen auf die Bedeutung des Kfz-Gewerbes für die Wirtschaft: „Als Kfz-Gewerbe tragen wir in Baden-Württemberg Verantwortung für die Arbeitsplätze von rund 62.000 Menschen, darunter knapp 10.000 junge Leute, die gegenwärtig in unseren 4.100 Kfz-Betrieben eine Ausbildung machen.“
Kfz-Handel braucht Öffnung, um Insolvenzen abzuwenden
Es sei für die Autohäuser kein Problem, ihre Verkaufsräume zu öffnen und dabei die Auflagen der Coronaschutz-Verordnung zu erfüllen. „Was wir in den Kfz-Betrieben im viel stärker frequentierten Werkstattbereich mit unseren Hygienekonzepten schaffen, schaffen wir im Handelsbereich erst recht. Die Showrooms sind viel weniger stark besucht – oft kommt nur eine Handvoll Kunden über den ganzen Tag verteilt – als die Auftragsannahmen in den Werkstätten, die sich oft im selben Gebäude befinden“, argumentierten Ziegler und Beuß. Zudem sei das Verhältnis von Raumangebot und Kunde im Vergleich zu den Werkstätten in den Verkaufsräumen um ein Vielfaches höher.
„Der Kfz-Handel benötigt dringend Liquidität, denn wegen der ohnehin geringen Rendite befinden sich viele Betriebe aufgrund des letzten Lockdowns im Frühjahr 2020 bereits in der Verlustzone. Hilfe zur Selbsthilfe durch eine zügige Öffnung unter Auflagen ist da der beste Weg“, heißt es in dem Schreiben.
(ID:47101104)
Stand vom 15.04.2021
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel Communications Group GmbH & Co. KG, Max-Planckstr. 7-9, 97082 Würzburg einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.