Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg Autohandel soll am Öffnungskonzept teilhaben

Von Doris Pfaff

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Das baden-württembergische Kfz-Gewerbe wirbt in mehreren Briefen an die Staatsregierung dafür, den Kfz-Handel ab dem 15. Februar zu öffnen. An einem entsprechenden Konzept wolle der Kfz-Landesverband mitwirken.

Präsident Michael Ziegler (rechts) und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hoffen auf die Öffnung des stationären Autohandels ab 15. Februar.
Präsident Michael Ziegler (rechts) und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß vom Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hoffen auf die Öffnung des stationären Autohandels ab 15. Februar.
(Bild: Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg)

Wann sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder wieder zur einer Videokonferenz zusammenschalten, ist derzeit noch offen. Eine beauftragte Arbeitsgruppe soll aber bis dahin „ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie“ vorlegen.

Diese Öffnungskonzept soll nach dem Ende des Lockdowns angewendet werden. Das ist Teil des Beschlusses von Bund und Ländern vom 19. Januar. Die dabei verabschiedeten Maßnahmen gelten bis zum 14. Februar.

Das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg hofft daher, den stationären Autohandel am 15. Februar wieder öffnen zu können. Ansonsten befürchtet es eine Insolvenzwelle. In einem Schreiben an Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut und an den Staatssekretär Florian Stegmann nimmt das Kfz-Gewerbe Baden-Württemberg Bezug auf diese Vereinbarung und bietet an, an einem Öffnungskonzept für die Autohäuser mitzuarbeiten.

Gleichzeitig appellieren Präsident Michael Ziegler und Hauptgeschäftsführer Carsten Beuß an die Politikerin und den Chef der Staatskanzlei, den Autohandel „zügig“ zu öffnen und verweisen auf die Bedeutung des Kfz-Gewerbes für die Wirtschaft: „Als Kfz-Gewerbe tragen wir in Baden-Württemberg Verantwortung für die Arbeitsplätze von rund 62.000 Menschen, darunter knapp 10.000 junge Leute, die gegenwärtig in unseren 4.100 Kfz-Betrieben eine Ausbildung machen.“

Kfz-Handel braucht Öffnung, um Insolvenzen abzuwenden

Es sei für die Autohäuser kein Problem, ihre Verkaufsräume zu öffnen und dabei die Auflagen der Coronaschutz-Verordnung zu erfüllen. „Was wir in den Kfz-Betrieben im viel stärker frequentierten Werkstattbereich mit unseren Hygienekonzepten schaffen, schaffen wir im Handelsbereich erst recht. Die Showrooms sind viel weniger stark besucht – oft kommt nur eine Handvoll Kunden über den ganzen Tag verteilt – als die Auftragsannahmen in den Werkstätten, die sich oft im selben Gebäude befinden“, argumentierten Ziegler und Beuß. Zudem sei das Verhältnis von Raumangebot und Kunde im Vergleich zu den Werkstätten in den Verkaufsräumen um ein Vielfaches höher.

„Der Kfz-Handel benötigt dringend Liquidität, denn wegen der ohnehin geringen Rendite befinden sich viele Betriebe aufgrund des letzten Lockdowns im Frühjahr 2020 bereits in der Verlustzone. Hilfe zur Selbsthilfe durch eine zügige Öffnung unter Auflagen ist da der beste Weg“, heißt es in dem Schreiben.

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