Tipps der Kfz-Innung Bremen Beim Fahren ohne Kennzeichen droht Ärger

Von Doris S. Pfaff 1 min Lesedauer

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Ein leichter Rempler beim Einparken kann schon dazu führen, dass das Autokennzeichen verloren geht. Wer trotzdem mit seinem Auto fährt, dem droht ein Bußgeld. Die Kfz-Innung Bremen gibt Tipps, wie Autofahrer richtig reagieren.

Immer wieder kommt es vor, dass Autokennzeichen abfallen oder entwendet werden. Fahrzeughalter müssen dies sofort bei der Polizei melden. Ohne polizeiliche Erlaubnis ist die Weiterfahrt verboten.(SLX)
Immer wieder kommt es vor, dass Autokennzeichen abfallen oder entwendet werden. Fahrzeughalter müssen dies sofort bei der Polizei melden. Ohne polizeiliche Erlaubnis ist die Weiterfahrt verboten.
(SLX)

Eigentlich ist die Sachlage klar: Das Fahren ohne Kennzeichen am Auto ist verboten und kann böse Folgen haben. Und doch passiert es immer wieder: Es kann die Fahrt über Kopfsteinpflaster gewesen sein, ein Rempler beim Einparken, eine Bodenwelle auf der Autobahn – oder einfach Diebstahl: Jedes Jahr werden in Deutschland nach Angaben des ADAC rund 160.000 Kennzeichen gestohlen.

In jedem Fall ist dies ärgerlich, sagen die Experten der Kfz-Innung in Bremen. Sie warnen davor, es auf die leichte Schulter zu nehmen. Denn ohne Kennzeichen darf das Auto nicht gefahren werden. 60 Euro Bußgeld werden bei einem Verstoß fällig, unabhängig davon, ob das Kennzeichen abgefallen ist oder entwendet wurde. Auch ein Pappschild ist keine Übergangslösung. Die Ausnahme: Die Polizei erlaubt die Weiterfahrt per Bescheinigung.

Die Kfz-Innung Bremen hat einige Tipps zusammengestellt:

  • Bei der Polizei Anzeige erstatten: Dafür die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und einen Personalausweis mitnehmen.
  • Versicherung informieren: Sonst können Schäden, die bei Fahrzeugen mit dem entwendeten Kennzeichen auftreten, ungewollt über das eigene Versicherungsprofil abgerechnet werden.
  • Mit der polizeilichen Anzeigenbestätigung kann man bei der zuständigen Zulassungsbehörde neue Schilder beantragen.
  • Falls ein Kennzeichen übriggeblieben ist, sollte man es zur Zulassungsstelle mitnehmen, bei der das Auto aktuell zugelassen ist. Hier abgeben und ein neues Kennzeichen beantragen. In der Regel ist eine Verlusterklärung abzugeben.

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