Vertikal-GVO Besser als erwartet

Von Doris Pfaff

Die EU-Kommission hat mit der neuen GVO für mehr Klarheit gesorgt. Bei den Mischsystemen sieht der ZDK jedoch weiterhin Klärungsbedarf. Offene Fragen muss die Branche nun bei der Konsultation zur ausstehenden Kfz-GVO einbringen.

Die im Mai von der EU-Kommission vorgelegte neue Vertikal-GVO ist am 1. Juni bereits in Kraft getreten.
Die im Mai von der EU-Kommission vorgelegte neue Vertikal-GVO ist am 1. Juni bereits in Kraft getreten.
(Bild: gemeinfrei / Pixabay)

Im Mai wurde die neue Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) nebst ergänzenden Leitlinien beschlossen; seit 1. Juni ist sie gültig. „Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die EU-Kommission hilfreiche – und aus unserer Sicht notwendige – Klarstellungen zu Agentursystemen vorgenommen hat. Es gibt jedoch eine Reihe automobilspezifischer Aspekte, die einer weiteren Erläuterung bedürfen“, sagt Antje Woltermann, ZDK-Geschäftsführerin der Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate.

Dazu sollte das Kfz-Gewerbe die Konsultation zur Kfz-GVO nutzen, die die EU-Kommission für Ende Juni angekündigt hat, „um eventuell eine Aufnahme weiterer Ausführungen zu Agentursystemen in die neuen Leitlinien zu erreichen“, so Woltermann. Diese vor allem für den Aftersales relevante GVO läuft Ende Mai 2023 aus. Sie soll verlängert und ihre ergänzenden Leitlinien sollen überarbeitet werden. Dazu startet die EU-Kommission Ende Juni eine Konsultation.