Betrüger-Mails: Warnung vor falschem Transparenzregister

Autor Christoph Baeuchle

Alte Masche, neuer Versuch: Laut Finanzministerium versenden Betrüger E-Mails mit der Aufforderung, sich ins Transparenzregister einzutragen. Erste Aufforderungen kamen auch bei Autohäusern und Werkstätten an.

Anbieter zum Thema

(Bild: gemeinfrei / Pixabay )

Das Finanzministerium warnt vor betrügerischen E-Mails: Die „Organisation Transparenzregister“ verschickt derzeit E-Mails an Kfz-Betriebe und Unternehmen anderer Branchen, in denen sie zur kostenpflichtigen Registrierung in ihrem Register auffordert. Mit dem offiziellen Transparenzregister hat diese Aufforderung nichts zu tun.

Das Finanzministerium warnt ausdrücklich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren, sich auf der oben genannten Internetseite zu registrieren oder gar Zahlungen zu leisten. Ob die Organisation betrügerisch an Geld kommen oder Daten sammeln will, ist nicht klar.

In einer E-Mail an ein Autohaus, die »kfz-betrieb« vorliegt, weist die „Organisation Transparenzregister“ darauf hin, dass seit Anfang des Jahres verschärfte Regelungen gelten, und schreibt: „Leider müssen wir feststellen, dass Sie sich bis zum heutigen Tag nicht in das Transparenzregister eingetragen haben.“ Es folgen die Aufforderung, sich innerhalb von zehn Tagen zu registrieren, sowie der Link zur Webseite des falschen Transparenzregisters.

„Angebote zu einem kostenpflichtigen Eintragungsservice stammen nicht von der registerführenden Stelle“, schreibt das Transparenzregister, die offizielle Plattform der Bundesrepublik Deutschland, auf seiner Webseite. Und ergänzt: „Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos.“

Seit Anfang 2020 gelten verschärfte Bedingungen

Bei der „Organisation Transparenzregister“ war telefonisch niemand zu erreichen. Bei der angegebenen Kontaktnummer lief lediglich ein Band. Dieses wies darauf hin, dass aufgrund des hohen Anrufaufkommens alle Mitarbeiter derart beschäftigt seien, dass kein weiterer Anruf entgegengenommen werde könne und man die Frage schriftlich stellen soll.

Seit Oktober 2017 besteht die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister. Seit Anfang des Jahres 2020 gelten verschärfte Bedingungen aufgrund von Änderungen des Geldwäschegesetzes. Bei Verstoß drohen den Unternehmen nicht nur empfindliche Bußgelder, sondern auch die Veröffentlichung im Internet.

(ID:46326637)