BGH: Kein Nutzungsausfall bei Freizeitfahrzeugen
Ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur, wenn ein Fahrzeug ausschließlich beziehungsweise überwiegend für die alltägliche Nutzung zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung verwendet wird.
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Ein Anspruch auf Nutzungsausfall besteht nur, wenn ein Fahrzeug ausschließlich beziehungsweise überwiegend für die alltägliche Nutzung zur eigenwirtschaftlichen Lebensführung verwendet wird. Wird ein Fahrzeug schwerpunktmäßig zum Freizeitvergnügen genutzt, kann kein Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 13. Dezember 2011 hervor (AZ: VI ZA 40/11).
Zum Hintergrund: Der Kläger erlitt mit seinem Motorrad am 4. Mai 2009 einen Verkehrsunfall. Hierbei wurde das Motorrad beschädigt. Es handelte sich um einen Kfz-Haftpflichtschaden, wobei die Eintrittspflicht der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners unstreitig war.
Der vom Kläger beauftragte Sachverständige schätzte die voraussichtliche Reparaturdauer im Hinblick auf das Motorrad auf vier bis fünf Arbeitstage. Nach Mitteilung des Klägers dauerte die Reparatur bis zum 1. Juli 2009 an, da das letzte für die Reparatur benötigte Ersatzteil erst am 29. Juni 2009 aus Japan eingetroffen war.
Aufgrund einer bei dem Unfall erlittenen Verletzung am Handgelenk habe der Kläger sein Motorrad zwei bis drei Wochen nicht benutzen können und wäre im Übrigen witterungsbedingt auch nicht täglich gefahren.
Der Kläger begehrte demnach für 25 Tage Nutzungsausfall in Höhe von täglich 46 Euro. Der Kläger besaß auch einen Pkw. Zur Nutzung seines Motorrades führte der Kläger aus, er fahre - wann immer dies möglich sei - zu seinem Vergnügen, aber auch um seine Mobilitätsbedürfnisse zu befriedigen.
Der Kläger verlor sowohl vor dem Amtsgericht als auch vor dem Landgericht in zweiter Instanz. Das Landgericht ließ allerdings die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Im Rahmen eines Beschlusses entschied der Bundesgerichtshof auch über den Nutzungsausfall.
Auf Seite 2: Die Aussage des Gerichts
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