Weil der Verbraucher- und der Klimaschutz auf der Strecke blieben, fordert der ZDK Wirtschaftsminister Robert Habeck zu Nachbesserungen bei den geplanten Änderungen für den neuen Umweltbonus auf.
Der ZDK fordert Nachbesserungen bei den Änderungen zum Umweltbonus, die die Bundesregierung ab Januar 2023 plant. Wenn ab September nur noch Privatleute beim Kauf eines E-Autos gefördert würden, treffe das vor allem die Gewerbetreibenden – den bislang größten Anteil der E-Auto-Käufer.
Förderungszusage bei Bestellung des E-Fahrzeugs statt bei der Auslieferung, gewerbliche Käufer von E-Fahrzeugen und Plug-in-Hybride weiter fördern: Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) mahnt beim Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck brieflich erneut an, die Förderrichtlinie zum Umweltbonus praxisnah zu verbessern.
Erst am Donnerstag (11. August) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) seinen aktualisierten Entwurf zum Umweltbonus zur Abstimmung an die übrigen betroffenen Ministerien der Bundesregierung gesandt. Der Entwurf wurde dahingehend ergänzt, dass ab dem 1. September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen weiterhin vom Umweltbonus profitieren sollen.
Der Entwurf stößt weiterhin auf große Kritik aus dem Kfz-Gewerbe, die der ZDK in seinem Brief an den Wirtschaftsminister erläutert. „Angesichts der vorgelegten Eckpunkte haben wir erhebliche Zweifel daran, dass das Ziel von 15 Millionen Elektrofahrzeugen bis 2030 erreicht wird“, schreibt Thomas Peckruhn, ZDK-Vizepräsident und Sprecher des Fabrikatshandels. „Zudem bleiben die Verbraucherinteressen und der Klimaschutz bei der Umsetzung dieser Pläne auf der Strecke.“
Ein zentrales Anliegen des ZDK: das Bestelldatum soll zur Bewilligung der Förderung festgelegt werden. „Nach eigener Aussage sieht sich das Ministerium offensichtlich nicht in der Lage, die Prozesse der Antragstellung so anzupassen, dass sie den Anforderungen der Realität standhalten“, kritisiert Peckruhn den Ablehnungsgrund.
Die Wiedereinführung eines notwendigen zweistufigen Verfahrens zur Reservierung der Fördermittel wegen langer Lieferzeiten würde laut dem BMWK einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedeuten. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für alle Antragssteller und auch für das gesamte Kfz-Gewerbe“, so Peckruhn.
Schließlich bedeute die heutige Förderpraxis einen hohen Aufwand für die Antragsteller und das Kfz-Gewerbe. „Aufgabe des Staates sollte es aber sein, die Bürger, die Unternehmen und die Steuerzahler von Bürokratie und administrativem Aufwand zu entlasten. Die Arbeitserleichterung für Behörden darf nicht auf Kosten der Bürger und Unternehmen erfolgen“, fordert der Sprecher des Fabrikatshandels. „Wer sich ein E-Fahrzeug kaufen möchte, muss Planungssicherheit haben, auch bezogen auf die Höhe des Förderanspruchs.“
Gefahr, dass sich Handwerksleistungen verteuern
Peckruhn kritisiert außerdem den geplanten Stopp der Förderung batterieelektrischer Fahrzeuge für gewerbliche Kunden ab dem 1. September 2023.
„Damit fällt fast die Hälfte der heutigen E-Auto-Käufer durch das Fördersieb. Das Auto ist für viele mittelständische Handwerksbetriebe ein Werkzeug, mit dem sie Arbeitsmittel und Personen transportieren müssen. Wenn sich die Anschaffung eines E-Fahrzeugs demnächst um bis zu 9.000 Euro verteuert, droht die weitere Verteuerung von Handwerksleistungen. Oder die Betriebe greifen wieder auf reine Verbrennerfahrzeuge zurück. Das kann ja nicht im Sinne des Ministeriums sein“, so Peckruhn.
Kritik äußert der ZDK-Vizepräsident auch daran, dass die Förderung von Plug-in-Hybriden zum 31. Dezember 2022 auslaufen soll. „Die Autohändler und die Kunden empfinden es als schweren Vertrauensbruch, dass die Förderung dieser Fahrzeuge entgegen den Aussagen im Koalitionsvertrag komplett eingestellt werden soll“, zeigt sich Peckruhn enttäuscht.
Wer solch ein Fahrzeug bestellt habe, sei fest davon ausgegangen, die ausgelobte staatliche Förderung auch zu erhalten. Nunmehr würden diese Kunden Gefahr laufen, völlig leer auszugehen, weil die aktuell langen Lieferfristen in vielen Fällen über die Jahreswende hinaus reichen. Die Wut und Enttäuschung der Kunden würden nun die Autohäuser massiv zu spüren bekommen.
Nach Abschluss der Ressortabstimmung in den jeweiligen Ministerien muss die novellierte Förderrichtlinie noch von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft werden. Abschließend soll die novellierte Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht und im Herbst 2022 in Kraft treten.
Stand: 08.12.2025
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