Unseriöse Praktiken beim Autoverkauf BVfK warnt vor ruinösem Preiswettbewerb im Kfz-Handel

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

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Der Branchenverband der freien Autohändler registriert eine deutliche Zunahme irreführender Lockvogelangebote und mahnt wettbewerbswidrige Werbepraktiken an.

Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands der freien Kfz-Händler, kritisiert sogenannte Lockvogelangebote in der Branche. Diese verstießen gegen den fairen Wettbewerb.(Bild:  BfVK)
Ansgar Klein, Präsident des Bundesverbands der freien Kfz-Händler, kritisiert sogenannte Lockvogelangebote in der Branche. Diese verstießen gegen den fairen Wettbewerb.
(Bild: BfVK)

Der Bundesverband freier Kfz-Händler (BVfK) beobachtet nach eigenen Angaben eine deutliche Zunahme wettbewerbswidriger Werbepraktiken im Autohandel. Wie der Verband mitteilte, habe sich die Zahl entsprechender Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr laut der BVfK-Rechtsabteilung verdreifacht.

Im Zentrum der Kritik stehen sogenannte Lockvogelangebote, bei denen Fahrzeuge mit auffällig niedrigen Preisen beworben werden, während zusätzliche Kosten erst später offengelegt werden. Als Beispiele nennt der Verband unter anderem nicht im Endpreis ausgewiesene Überführungskosten, verpflichtende Zusatzpakete sowie Aufpreise für bereits vorhandene Ausstattung. Auch die Anrechnung ehemaliger Neuwagenpreise bei der Bewerbung von Rabatten auf Gebrauchtwagen wird vom BVfK als irreführend eingestuft.

Angebote mit ungewöhnlich niedrigen Monatsraten

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Darstellung der staatlichen Förderprämie für Elektrofahrzeuge: Werde diese bereits im Angebotspreis verrechnet, müssten Käufer den entsprechenden Betrag zunächst selbst vorstrecken – in der Erwartung einer späteren Rückerstattung, deren Voraussetzungen jedoch häufig ungeklärt blieben.

Beim Thema Finanzierung verweist der BVfK auf eine Zunahme von Ratenangeboten mit ungewöhnlich niedrigen Monatsraten und entsprechend hohen Schlussraten. Am Beispiel eines BMW X5 mit einem Kaufpreis von 80.000 Euro und einer Monatsrate von 366 Euro erläutert der Verband, dass nach zwei Jahren Laufzeit noch eine Restschuld von rund 79.000 Euro bestehe – bei einem angenommenen Wertverlust von etwa 20.000 Euro entstehe daraus eine erhebliche Deckungslücke für die Käufer. Zudem kritisiert der BVfK Konstellationen, in denen ein Barkauf zum beworbenen Preis verweigert und Zusatzleistungen an den Abschluss teurer Finanzierungen gekoppelt werden.

Wirtschaftlicher Druck führt zu unfairen Wettbewerbsmethoden

BVfK-Präsident Ansgar Klein sieht in der wachsenden wirtschaftlichen Belastung der Branche einen Treiber dieser Entwicklung. Er warnt vor einer Abwärtsspirale, in der sich korrektes Werbeverhalten zunehmend als wirtschaftlicher Nachteil erweise. Zudem verweist er auf die Rolle sozialer Medien, über die stark verkürzte und teils irreführende Angebote schnelle Verbreitung fänden.

Der BVfK betont, dass er für faire Wettbewerbsbedingungen und wirtschaftlich tragfähige Geschäfte im Autohandel eintrete. Gemeinsam mit anderen Branchenorganisationen wie dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und der Wettbewerbszentrale setze sich der Verband dafür ein, dass Fahrzeugwerbung sowohl rechtlichen Anforderungen als auch den wirtschaftlichen Interessen des Handels Rechnung trage.

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