Neues Reifenlabel Das müssen Händler ab dem 1. Mai beachten

Von Jan Rosenow

Durch die neue Kennzeichnungsverordnung können sich Kunden umfassender als bislang über die Reifeneigenschaften informieren. Kfz-Betriebe müssen allerdings sicherstellen, das ihre Ware auch richtig ausgezeichnet ist.

Statt sieben gibt es nur noch fünf Labelklassen. Und erstmals wird auch die Wintertauglichkeit auf dem Reifenlabel vermerkt (unten rechts).
Statt sieben gibt es nur noch fünf Labelklassen. Und erstmals wird auch die Wintertauglichkeit auf dem Reifenlabel vermerkt (unten rechts).
(Bild: Continental)

Am 1. Mai 2021 tritt die neue Reifenkennzeichnungsverordnung (EU) 2020/740 in Kraft. Autohäuser und freie Werkstätten, die Reifen verkaufen, müssen ab diesem Zeitpunkt das überarbeitete Reifenlabel verwenden – aber nicht für alle Reifen.

Denn die Verordnung gilt für Reifen ab dem Produktionsdatum 1. Mai 2021 (DOT-Nummer 1821). Die Betriebe müssen also nur bei neu angelieferter Ware darauf achten, dass sie mit dem neuen Label gekennzeichnet ist. Reifen, die vor dem 1. Mai 2021 in Verkehr gebracht wurden, aber noch nicht verkauft sind, dürfen das alte Label weiter tragen. Solche Reifen können noch jahrelang verkauft werden.