Arbeitssicherheit DGUV fordert jährliche Unterweisung

Von Malika Matkarimova 1 min Lesedauer

Belegschaften, die mit Elektro- oder Wasserstofffahrzeuge arbeiten, müssen regelmäßig für die Gefahren sensibilisiert werden. Der TÜV Süd weist auf die gesetzlichen Pflichten hin und bietet entsprechende digitale Schulungen an.

Um Elektrounfälle zu vermeiden, verlangt der Gesetzgeber jährliche Sensibilisierungen der Belegschaft.(Bild:  kfz-betrieb (KI-generiert))
Um Elektrounfälle zu vermeiden, verlangt der Gesetzgeber jährliche Sensibilisierungen der Belegschaft.
(Bild: kfz-betrieb (KI-generiert))

Mit dem steigenden Bestand an Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeugen wachsen auch die Anforderungen an den Arbeitsschutz im Kfz-Gewerbe. Gemäß den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen Betriebe ihr Personal für potenzielle Gefahren durch Elektrizität und Gas sensibilisieren. Das betrifft laut dem TÜV Süd neben Service-Werkstätten auch Automobilhersteller, Zulieferer sowie der Bereich Forschung und Entwicklung. Die Unterweisungspflicht gilt dabei nicht nur für Fachkräfte, die direkt an den Systemen arbeiten, sondern auch für Beschäftigte, die solche Pkw lediglich bedienen, prüfen oder bewegen.

Für Tätigkeiten im Umfeld von Hochvoltfahrzeugen greift die DGUV Information 209-093. Die entsprechende Schulung fokussiere sich auf elektrische Gefährdungen, die Identifikation von Antriebskomponenten sowie grundlegende Schutzmaßnahmen. Die Unfallversicherung verlangt diese Unterweisung zwingend vor der Aufnahme von Arbeiten wie dem Anschließen an Ladesäulen oder der Fahrzeugaufbereitung, um Stromunfälle durch Fehleinschätzungen zu vermeiden.

Bei Modellen mit Gasantrieb – insbesondere bei Wasserstoff – gilt das Regelwerk DGUV FBHM-099 (E/1E/1S). Die Inhalte umfassen hierbei die physikalischen Eigenschaften der eingesetzten Gase, den Systemaufbau sowie das korrekte Verhalten in Normal- und Störfällen. Da sich diese Antriebsart stark von konventionellen Verbrennern unterscheidet, fordert der Gesetzgeber ein spezifisches Grundwissen.

Die Verantwortung für die Qualifizierung der Belegschaft liegt bei den Autohäusern und Servicebetrieben. Nach Angaben von Holger Mai, Global Business Manager Sustainability bei der TÜV Süd Akademie, ist die Sensibilisierung zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit sowie im Anschluss daran mindestens einmal jährlich durchzuführen. Um Kfz-Betriebe bei der Erfüllung der Dokumentations- und Unterweisungspflichten zu unterstützen, stellt der Prüfkonzern die geforderten Kurse für den Umgang mit Hochvolt- und Gasantrieben über sein digitales Unterweisungsportal bereit.

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