E-Auto im Schadenfall teurer

Autor Wolfgang Michel

Am Vertriebsweg Autohaus führt für Peter Meier künftig kein Weg vorbei. Der Vorstand der Nürnberger Versicherung sieht hier auch im kommenden Mobilitätszeitalter noch ausreichend Wachstumschancen. Perspektivisch gebe es aber viele Herausforderungen.

Anbieter zum Thema

Peter Meier: „Der Marktplatz Autohaus trägt entscheidend dazu bei, dass echte Kundenbeziehungen zustande kommen.“
Peter Meier: „Der Marktplatz Autohaus trägt entscheidend dazu bei, dass echte Kundenbeziehungen zustande kommen.“
(Bild: Nürnberger Versicherung)

Im Herbst 2018 hat die Nürnberger Versicherung für Fahrzeuge mit Elektroantrieb die Zusatzleistung „Elektro Plus“ eingeführt. Diese beinhaltet unter anderem höhere Versicherungssummen für Marderbiss- und daraus resultierende Kurzschlussfolgeschäden. Zudem hat die Versicherung die Schutzbriefleistungen für E-Autos erweitert. Unter anderem versichert die Nürnberger bei Pkws das Abschleppen bis 250 Euro bei unverschuldeter Akkuentleerung kostenlos mit. Für Lieferwagen bietet der Versicherer diese Leistung gegen einen „kleinen Mehrbeitrag“ an.

Mit diesem Angebot will der Konzern laut Vorstand Peter Meier im Segment der E-Mobilität kontinuierlich Marktanteile hinzugewinnen. Dabei kommt den Autohäusern eine besondere Rolle zu, was ebenso für alle anderen Versicherungsangebote der Nürnberger gilt. „Wir sehen die Zukunft in einem Absatzmix aus Verkaufspersonal vor Ort, telefonischer Unterstützung und digitalen Angeboten. Denn nur so können wir jedem Kunden gerecht werden. Unser Ziel ist es, alle diese Absatzwege im Autohaus auszubauen und das Zusammenspiel weiter zu perfektionieren. Wir sehen jedenfalls noch sehr viel Potenzial im Vertriebsweg Autohaus“, sagt Meier im Gespräch mit »kfz-betrieb«.

Noch werden E-Autos wie Otto und Diesel versichert

Auf die Frage, ob E-Autos im Vergleich zu Fahrzeugen mit Otto- oder Dieselmotor eine andere Risikoeinstufung erhalten, antwortet Meier: „Dafür ist es noch viel zu früh, der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beobachtet aber die Entwicklung.“ Bisher erfolge die Einstufung für E-Fahrzeuge wie bei herkömmlichen Fahrzeugen. Das heißt, es werden entsprechende Typklassen ermittelt und zugeordnet. Diese könnten sich dann je nach Schadenhäufigkeiten und durchschnittlichen Schadenzahlungen der einzelnen Fahrzeugtypen von anderen Fahrzeugen unterscheiden. „Im Moment gibt es aber noch keine besonderen Auffälligkeiten“, so Meier.

Perspektivisch geht der Manager allerdings eher von einer Verteuerung aus. Durch die geringeren Höchstgeschwindigkeiten von E-Fahrzeugen könnte zwar die Schadenhäufigkeit zurückgehen. Jedoch würde sich der durchschnittliche Schadenaufwand weiter erhöhen. Vor allem die Ersatzteile sorgten aufgrund ihrer aufwendigeren Herstellung und der zunehmend verbauten Sensorik dafür, dass die Unfallkosten weiter anstiegen. „Diesen Trend beobachten wir ja seit vielen Jahren auch bei den klassischen Autos“, ergänzt Meier.

Nürnberger bleibt Partner des Kfz-Gewerbes

Apropos Unfallkosten: Auf den diesjährigen Würzburger Karosserie- und Schadenstagen wurde unter anderem darüber diskutiert, dass die Versicherungen künftig über eigene Plattformen Ersatzteile vertreiben wollen, um damit die Margen für die Instandsetzungsbetriebe zu reduzieren. Diesbezüglich hat zumindest die Nürnberger Versicherung derzeit nichts im Köcher. Peter Meier sagt über dieses Thema: „Der Wettbewerbsdruck in unserer Branche ist durch die unterschiedlichen Geschäftsmodelle der Versicherer enorm. Die HUK fährt ihren eigenen klaren Kurs, die Nürnberger fährt einen anderen Kurs. Wir sehen uns als Partner der Werkstätten und werden aus heutiger Sicht sicher keine eigene Ersatzteilplattform entwickeln.“

Tatsache sei aber auch, dass die Ersatzteilpreise ein wesentlicher Kostentreiber blieben. Das könne schon dazu führen, dass der ein oder andere Versicherer versuche, neue Wege zu gehen. Das hänge allerdings auch davon ab, was ein Automobilhersteller aufgrund seiner Garantiebestimmungen in Sachen Ersatzteile überhaupt zulasse und wie die rechtliche Situation – Stichwort Designschutz – in diesem Zusammenhang künftig aussehe.

Das ausführliche Interview mit Peter Meier lesen Sie in unserer Ausgabe 22/23, die am 7. Juni erscheint, und zeitgleich in unseremPLUS-Fachartikel-Bereich.

(ID:45928017)