Wheels & Crime: Episode 8 „Ein Elfmeter ohne Torwart“: Wie versteckte Mängel Händler vor Gericht versenken

Von Silvia Lulei 2 min Lesedauer

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Ein importierter Porsche Panamera, im Kaufvertrag verharmlost als „Wasserschaden“ und am Ende eine teure Niederlage vor dem OLG Hamburg: In der neuen Folge des True-Crime-Podcasts „Wheels & Crime“ erklärt Rechtsanwalt Joachim Otting, warum das neue Kaufrecht für Gebrauchtwagenhändler zur Stolperfalle wird – und wie man sie umgeht.

Rechtsanwalt Joachim Otting ermahnt die Kfz-Händler, ihr Verkäuferhandwerk ernst zu nehmen.(Bild:  Stephan Schmitt - Die goldene Kuh)
Rechtsanwalt Joachim Otting ermahnt die Kfz-Händler, ihr Verkäuferhandwerk ernst zu nehmen.
(Bild: Stephan Schmitt - Die goldene Kuh)

Der Fall klingt zunächst harmlos: Im Kaufvertrag eines aus den USA importierten Porsche Panamera war von einem „Wasserschaden“ die Rede. Tatsächlich handelte es sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden. Das Fahrzeug hatte bis Oberkante im Wasser gestanden. Der entscheidende Fehler des Händlers: Er bagatellisierte den wahren Zustand und versteckte den Hinweis auf den Totalschadentitel an unauffälliger Stelle im Vertrag. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg führte das zur Niederlage.

In Folge 8 von „Wheels & Crime“ spricht »kfz-betrieb«-Redakteurin Silvia Lulei mit Rechtsanwalt Joachim Otting, Experte für Autokaufrecht und regelmäßiger Autor der Medienmarken »kfz-betrieb« und »Gebrauchtwagen Praxis«, über die Konsequenzen des seit 2022 geltenden Kaufrechts (§ 476 BGB).

Die wichtigsten Punkte für den Handel

  • Doppelte Offenlegung: Abweichungen vom Normalzustand müssen sowohl in einer vorvertraglichen Information als auch im Kaufvertrag dokumentiert werden. Fehlt eines von beiden, ist die Offenlegung unwirksam.
  • Eigene Unterschrift pro Mangel: Mehrere Oberlandesgerichte – darunter Hamburg, Köln und Schleswig – verlangen, dass jede einzelne Abweichung gesondert hervorgehoben und vom Käufer abgezeichnet wird.
  • Nichts verstecken: Negativmerkmale müssen klar hervorgehoben sein – nicht zwischen Sitzheizung und Alufelgen oder im Kleingedruckten.
  • Schluss mit dem Bagatellisieren: Formulierungen wie „Parkplatzunfall“ oder „Unfallschaden vorne links“ genügen nicht. Gerichte verlangen Angaben zur Größenordnung, idealerweise mit beigefügtem Schadengutachten.
  • Dauer der Gewährleistung: Auch die Gewährleistungsverkürzung von zwei Jahren auf ein Jahr ist nur wirksam, wenn sie vorvertraglich angekündigt und im Vertrag wiederholt wird – sonst gelten weiterhin zwei Jahre.
  • Nicht auf den BGH warten: Ein höchstrichterliches Urteil steht zwar aus, doch die Linie der Oberlandesgerichte ist eindeutig. Wer jetzt sauber arbeitet, ist auf der sicheren Seite.

Schluss mit Bagatellisieren

Die dringendste Botschaft von Podcast-Gast Otting an den Handel: aufhören zu bagatellisieren und das Verkäuferhandwerk ernst nehmen – „die richtigen Formulare an der richtigen Stelle, offen und ehrlich“. Denn handwerkliche Fehler sind für den klagenden Verbraucher, so Otting, „ein Elfmeter ohne Torwart“.

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