Der Fahrzeugexport ist ein lukratives Geschäft – bei zugleich großen Gefahren. Denn das Steuerrecht kennt keine Gnade, wenn man einem Betrüger aufgesessen ist. Rechtsanwalt Roman Kasten erklärt in einem Online-Seminar rechtliche Fallstricke und wie Autohändler sie umgehen.
Mit dem Fahrzeugexport werden Milliarden verdient. Im letzten Jahr haben sich die Exporte im Vergleich zum Vorjahr auf über zwölf Milliarden Euro verdoppelt.
(Bild: Bjoern Wylezich)
Junge Elektro-Pkw ins Ausland zu verkaufen, hat sich für einige Autohändler als großer Coup erwiesen. Dank der hohen Bafa-Förderungen haben sechs Monate alte gebrauchte E-Fahrzeuge beim Weiterverkauf hohe Renditen abgeworfen. Daraus ist inzwischen ein Milliardengeschäft geworden: Laut dem Statistischen Bundesamt wurden 2021 rund 300.000 Pkw im Wert von 12,6 Milliarden Euro exportiert. Aktuellere Zahlen liegen offiziell noch nicht vor, doch die DAT vermeldete jüngst in ihrem monatlichen Markt-Barometer erneut einen erheblichen Schwund von E-Fahrzeugen im Zulassungsbestand. Die Ursache dürfte auch hier im Export der E-Modelle liegen.
Online-Seminar am 13. Juni 2023
Der grenzüberschreitende Autoverkauf
In diesem Seminar zeigt Ihnen Roman Kasten, Fachanwalt für Verkehrs- und Arbeitsrecht, die rechtlichen Fallstricke auf, die mit dem Verkauf eines Fahrzeugs ins Ausland verbunden sind. Er liefert Ihnen auch direkt Lösungen sowie einen Leitfaden für die Praxis.
Bei aller Freude über lukrative Absatzgeschäfte ist gerade beim Export von Fahrzeugen Vorsicht geboten. Denn Geschäfte jenseits der Bundesgrenze sind nicht risikofrei. Es können eine ganze Reihe von Problemen auftreten, wenn das liefernde Autohaus beispielsweise auf einen Steuerbetrüger hereinfällt. Schätzungen zufolge beträgt der jährliche Umsatzsteuerbetrug in der Europäischen Union übrigens rund 50 Milliarden Euro.
Wer haftet in einem Fall von Steuerhinterziehung? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied Folgendes: Dem liefernden Autohaus müsse die Steuerbefreiung der innergemeinschaftlichen Lieferung versagt werden, sofern nachgewiesen sei, dass es wusste oder hätte wissen müssen, dass es sich durch den Umsatz an einer im Rahmen der Lieferkette begangenen Mehrwertsteuerhinterziehung beteiligt hat. Diese Formulierung bietet viel Spielraum für Interpretation.
In dem Online-Seminar „Der grenzüberschreitende Autoverkauf“ gibt Rechtsanwalt Roman Kasten, Kanzlei Voigt, einen Überblick, welche rechtlichen Fallstricke auftreten können, wenn Automobilhändler Fahrzeuge ins Ausland verkaufen. Er informiert über die Unterschiede zwischen einem Verkauf in die EU und außerhalb der EU. Er klärt darüber auf, wo die Unterschiede zwischen einem Verkauf an einen Verbraucher und an einen Unternehmer liegen. Darüber hinaus gibt er praktische Tipps für den Umgang mit Fahrzeugexporten.
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Stand vom 15.04.2021
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