Hauptuntersuchung FDP scheitert mit Oldieantrag

Von Steffen Dominsky |

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Mit einer für viele Oldtimerbesitzer interessanten Forderung ist nun die Bundestagsfraktion der Liberalen gescheitert. Diese wollte das Intervall für die Hauptuntersuchung für Klassiker mehr als verdoppeln.

Künftig nur alle fünf statt wie bisher alle zwei Jahre: Mit ihrem Antrag, das HU-Intervall deutlich zu verlängern, ist die FDP im Bundestag jetzt gescheitert.
Künftig nur alle fünf statt wie bisher alle zwei Jahre: Mit ihrem Antrag, das HU-Intervall deutlich zu verlängern, ist die FDP im Bundestag jetzt gescheitert.
(Bild: Dekra)

„Es ist eine herbe Enttäuschung, dass sich der Deutsche Bundestag heute nicht auf eine echte finanzielle und bürokratische Entlastung der Besitzer von Oldtimern einigen konnte“, resümiert Torsten Herbst, MdB von der FDP, enttäuscht.

Herbsts' Partei war kürzlich mit einem interessanten Antrag gescheitert: Da Oldtimer einerseits eine wesentliche geringere jährliche Laufleistung als normale Pkw absolvieren und sich andererseits meist im Besitz von fahrzeugtechnisch versierten Personen befinden, forderten die Liberalen, das Intervall für die Hauptuntersuchung von zwei auf satte fünf Jahre zu verlängern – falls die jährliche Fahrleistung von 2.000 Kilometern nicht überschritten werde.

Die Verkehrssicherheit werde dadurch nicht gefährdet, so der Tenor der Blau-Gelben. Schließlich ergäben die Analysen diverser HUs von Fahrzeugen älter 30 Jahre bzw. mit H-Kennzeichen regelmäßig: Oldtimer weisen überdurchschnittlich wenig Mängel auf, bzw. seien verkehrssicherer als „normale“ Autos.

Der Antrag wurde jedoch mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und AfD mehrheitlich abgelehnt. Torsten Herbst erklärte in einer Stellungnahme, es gebe europäische Nachbarn, die zeigen, wie alternative Regelungen aussehen könnten:

  • In Dänemark müssen Oldtimer nur alle acht Jahre zur HU.
  • Schweden und die Niederlanden haben diese für Fahrzeuge älter als 50 Jahre vollständig abgeschafft.
  • In Belgien müssen solche Fahrzeuge alle fünf Jahre zur HU.
  • In Luxemburg entfällt die HU-Pflicht für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1950 erstmalig zugelassen wurden.
  • Im Vereinigten Königreich entfällt die Hauptuntersuchung, wenn das Fahrzeug älter als 40 Jahre ist oder in den vergangenen 30 Jahren keine wesentlichen Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden.

„Es ist vor diesem Hintergrund besonders enttäuschend, dass sich die Mehrheit im Deutschen Bundestag auch nicht davon überzeugen ließ, dass die Mängelquote von Oldtimern bei Hauptuntersuchungen äußerst gering ist und Unfälle nur selten auf technische Mängel zurückzuführen sind“, erklärte FDP-Mann Herbst.

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