Gruppenfreistellungsverordnung ZDK begrüßt Bekenntnis zur Kfz-GVO

Von Nick Luhmann 1 min Lesedauer

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Die EU-Kommission hat die Ergebnisse ihrer Evaluierung zur Kfz-GVO veröffentlicht. Der ZDK begrüßt dies und bestätigt die Notwendigkeit, in Sachen Datenzugang weiter nachzuschärfen.

Die EU-Kommission in Brüssel hat ihre Ergebnisse zur Evaluierung der Kfz-GVO vorgelegt. (Bild:  frei lizenziert /  Pixabay)
Die EU-Kommission in Brüssel hat ihre Ergebnisse zur Evaluierung der Kfz-GVO vorgelegt.
(Bild: frei lizenziert / Pixabay)

Die Europäische Kommission hat am Donnerstag (25. Juni 2026) die Ergebnisse ihrer Evaluierung der Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (Kfz-GVO) und der ergänzenden Leitlinien veröffentlicht. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt die klare Feststellung der Kommission, dass sich der bestehende Rechtsrahmen bewährt hat und weiterhin eine zentrale Grundlage für fairen Wettbewerb im automobilen Aftermarket darstellt.

Peckruhn: Die Kfz-GVO ist unverzichtbar

„Die EU-Kommission bestätigt damit, was das Kfz-Gewerbe seit Jahren betont: Die Kfz-GVO ist unverzichtbar, um fairen Wettbewerb zwischen herstellergebundenen und unabhängigen Marktteilnehmern sicherzustellen und Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit sowie wettbewerbsfähige Preise zu gewährleisten“, erklärt ZDK-Präsident Thomas Peckruhn.

Gleichzeitig macht die Evaluierung deutlich, dass Digitalisierung und Elektrifizierung der Fahrzeuge den Wettbewerbsrahmen vor neue Herausforderungen stellen. Der Zugang zu technischen Informationen, Diagnosedaten, Software und fahrzeuggenerierten Daten wird zunehmend zum entscheidenden Faktor dafür, ob unabhängige Werkstätten ihre Kunden auch künftig markenübergreifend betreuen können.

Nächste GVO muss technologischen Wandel berücksichtigen

„Die Kommission benennt die Defizite beim Datenzugang klar. Jetzt kommt es darauf an, daraus die richtigen regulatorischen Konsequenzen zu ziehen. Ohne einen diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten und softwarebasierten Funktionen droht der Wettbewerb im Aftermarket schrittweise ausgehöhlt zu werden“, so Peckruhn.

Der ZDK setzt sich gemeinsam mit seinen europäischen Partnerverbänden dafür ein, dass die nächste Fassung der Kfz-GVO den technologischen Wandel konsequent berücksichtigt. Neben dem Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen müssen insbesondere Software-Updates, Remote-Diagnosen, Over-the-Air-Funktionen sowie fahrzeuggenerierte Daten rechtssicher und diskriminierungsfrei für unabhängige Marktteilnehmer verfügbar sein.

Mit der Veröffentlichung der Evaluierung am 25. Juni 2026 hat die Europäische Kommission die Grundlage für die weiteren politischen Beratungen über die Zukunft der Kfz-GVO geschaffen. Der ZDK wird sich aktiv in diesen Prozess einbringen und darauf hinwirken, dass die Wettbewerbsregeln auch im digitalen Fahrzeugmarkt wirksam bleiben.

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