Recht auf Reparatur
Für Autoverkauf angepasste AGB jetzt verfügbar
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Der ZDK hat seine Muster-AGB für den Neu- und Gebrauchtwagenverkauf sowie für den Teileverkauf angepasst. Kfz-Betriebe können diese ab sofort bestellen oder im ZDK-Mitgliederbereich herunterladen.
Seit August gelten für Kfz-Betriebe neue gesetzliche Vorgaben, sobald Kunden einen Sachmangel an einem Fahrzeug, Ersatzteil oder Zubehör reklamieren. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat – wie angekündigt – daraufhin gemeinsam mit den Spitzenverbänden VDA und VDIK die von ihm empfohlenen Muster-AGB überarbeitet.
Diese liegen inzwischen in digitaler Form vor. In gedruckter Form sind die Formulare voraussichtlich ab der 37. Kalenderwoche (ab 7. September) verfügbar. Betroffen sind Neuwagen- und Gebrauchtwagenbestellungen sowie die Teileverkaufsbedingungen – jeweils im Verkauf an Verbraucher.
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