Ladekabelprüfung
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Sie ist nicht in aller, aber doch einiger Munde: die Ladekabelprüfung. Aber wer darf sie, womit und wann durchführen? Wir verraten es! Und wir verraten, warum auch diese Prüfung wieder typisch deutsch ist und ausgerechnet ein Ami mit ihr ein Problem hat.
Was dabei herauskommt, wenn zwei Unternehmen der TV- bzw. Telekommunikationsbranche gemeinsame Sache machen? Auf jeden Fall kein gut funktionierendes Internetangebot, so viel kann ich Ihnen aus eigener Erfahrung verraten. Und ich kann Ihnen verraten, was dabei herauskommt, wenn zwei DGUVs aufeinandertreffen – zwei Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, im Volksmund noch immer Unfallverhütungsvorschriften (UVV) genannt: lange Zeit gar nichts!
So geschehen im Fall der DGUV V70 und V3/V4. Während letztere die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel zum Inhalt hat, ist es bei ersterer die von Fahrzeugen. D. h., solange letztere ausschließlich mit Sprit fuhren, gab‘s keine Überschneidung und die V3/V4 war für Fahrzeughalter wie für Werkstätten kein Thema. Das hat sich geändert, E- und Hybridautos sei Dank. Seitdem (diesen Begriff bitte merken!) gehören diese „Arbeitsmittel mit Rädern“ bei gewerblicher Nutzung auch DGUV-V3/V4-technisch überprüft – sagen die Berufsgenossenschaften und berufen sich auf § 14 Betriebssicherheitsverordnung (Prüfung von Arbeitsmitteln).
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