Elektronische Übereinstimmungserklärung KBA digitalisiert die CoC

Von sp-x/gr 1 min Lesedauer

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Eine Übereinstimmungserklärung bestätigt, dass ein Auto den europäischen Zulassungsvorschriften entspricht. Geht sie verloren, findet man nun online Ersatz.

Wer ein Auto exportiert, kann eine CoC gut gebrauchen.(Bild:  Sp-x/KI-generiert)
Wer ein Auto exportiert, kann eine CoC gut gebrauchen.
(Bild: Sp-x/KI-generiert)

Wer ein Auto exportiert oder größere Umbauten plant, benötigt häufig die Übereinstimmungsbescheinigung. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist dieses Certificate of conformity (CoC) seit Kurzem online abrufbar. Verfügbar sind technische Daten von Fahrzeugen, die seit Oktober 2019 in Deutschland in Verkehr gebracht wurden, der Schwerpunkt liegt auf Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. 

Die Daten lassen sich anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer abrufen und zunächst im XML-Format herunterladen. Zusätzlich zeigt der Dienst Basisinformationen zum jeweiligen Fahrzeug an. In einer späteren Ausbaustufe sollen die vollständigen CoC-Daten auch in einer nutzerfreundlicheren Darstellung mit deutschsprachigen Feldbezeichnungen verfügbar sein.

Die Übereinstimmungsbescheinigung bestätigt, dass ein Fahrzeug dem genehmigten Typ sowie den geltenden EU-Vorschriften entspricht, und enthält seine individuellen technischen Daten. Die Dokumente spielen vor allem beim Import und Export von Pkw und Lkw eine Rolle oder auch bei der Wiederzulassung exotischer Gebrauchtwagen. 

Wesentlicher Schritt der Digitalisierung

„Die Einführung des digitalen CoC-Abrufservice markiert einen zusätzlichen Baustein in unserer Strategie, die Digitalisierung im Fahrzeugwesen voranzutreiben und die Anforderungen des europäischen Typgenehmigungsrechts umzusetzen“, wird Richard Damm, Präsident des KBA, in einer Pressemitteilung zitiert. Durch diesen Service werde nur der grenzüberschreitende Datenaustausch innerhalb der Europäischen Union erleichtert, sondern auch das Verwaltungsverfahren vereinfachen und die Datenqualität verbessert. 

Die Einführung dieses Dienstes basiert auf der Verordnung (EU) 2018/858 über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern. Sie sieht vor, dass Hersteller Übereinstimmungsbescheinigungen künftig als strukturierte elektronische Datensätze bereitstellen müssen. Mit dem 5. Juli 2026 werden elektronische Übereinstimmungsbescheinigungen für neu hergestellte Fahrzeuge europaweit grundsätzlich verpflichtend.

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