Euro-7-Verordnung Kfz-Gewerbe warnt vor Einschränkungen bei Ersatzteilen

Von Doris S. Pfaff 2 min Lesedauer

Die Umsetzung der Euro-7-Verordnung könnte freien Kfz-Betrieben Nachteile bescheren. Denn bei der Anpassung der Prüfverfahren für Bremspartikelemissionen werden nur Originalteile berücksichtigt, fürchtet der BIV/ZVK.

Die Euro-7-Neuregelung zur Prüfung von Bremspartikelemissionen berücksichtigt aktuell nur Originalteile. Für Kfz-Betriebe könnte das bedeuten, dass sie zukünftig nicht selbst entscheiden können, welche Produkte sie verwenden, befürchtet das Kfz-Handwerk. (Bild:  ProMotor)
Die Euro-7-Neuregelung zur Prüfung von Bremspartikelemissionen berücksichtigt aktuell nur Originalteile. Für Kfz-Betriebe könnte das bedeuten, dass sie zukünftig nicht selbst entscheiden können, welche Produkte sie verwenden, befürchtet das Kfz-Handwerk.
(Bild: ProMotor)

Die Europäische Kommission plant im Rahmen der Euro-7-Verordnung (EU) 2024/1257 eine Anpassung der Prüfverfahren für Bremspartikelemissionen. Künftig soll die UN-Regelung Nr. 179 als technischer Standard für die Typprüfung herangezogen werden. Ziel ist eine international harmonisierte und präzisere Messung von Partikeln wie PM10 und PM2,5. Über die Pläne informierte der Bundesinnungsverband des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (BIV/ZVK) seine Mitglieder und weist dabei auf mögliche Risiken für die Kfz-Betriebe hin.

Der Verband befürchtet in der aktuellen Ausgestaltung der geplanten Regelung Risiken für den Ersatzteilmarkt. Denn die vorgesehene Systematik beziehe sich derzeit vor allem auf Originalteile (OES) der Fahrzeughersteller. Ersatzteile unabhängiger Anbieter, die bislang auf Basis der UN ECE R90 geprüft werden, seien darin bislang nicht ausdrücklich einbezogen.

Der Bundesinnungsverband warnt, dass freie Hersteller ab Inkrafttreten der Neuregelung faktisch vom Neugeschäft im Bremsenbereich für neue Fahrzeuge ausgeschlossen werden könnten. Kfz-Werkstätten könnten in ihrer unternehmerischen Freiheit dadurch eingeschränkt werden und Gefahr laufen, zum „Teiletauscher“ herabgestuft zu werden, da die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen qualitativ hochwertigen Ersatzteilen entfällt. Zudem besteht die Sorge, dass ein Wegfall des Wettbewerbs zu überproportional steigenden Verbraucherpreisen führt.

Forderung nach Zertifizierungsrecht für freien Wettbewerb

Gemeinsam mit dem Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) und dem europäischen Branchenverband FIGIEFA hat der BIV/ZVK daher eine Stellungnahme in den politischen Prozess eingebracht. Darin wird angeregt, die Regelung um ergänzende Bestimmungen zu erweitern.

Der BIV lehnt eine direkte Referenzierung der UNECE-179 ohne flankierende EU-Ergänzungen ab, da diese den Wettbewerb einschränke und den Vorgaben des Draghi-Reports zur Steigerung der europäischen Wettbewerbsfähigkeit entgegenstehe. Um den freien Wettbewerb und bezahlbare Mobilität zu sichern, fordert der Verband, dass jedes Ersatzteil, das gesetzliche Mindestanforderungen erfüllt, weiterhin an jedem Fahrzeug verbaut werden darf.

Konkret wird vorgeschlagen, weiterhin den Einbau von Ersatzteilen zu ermöglichen, sofern diese die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Darüber hinaus spricht sich der Verband für ein Zertifizierungsverfahren für unabhängige Anbieter aus. Dieses könnte sich an bestehenden Regelungen für Diagnosesoftware gemäß Anhang X der Typgenehmigungsverordnung orientieren. Die geplante delegierte Verordnung soll nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zeitnah in Kraft treten. Der BIV kündigte an, den Prozess der rechtlichen Ausgestaltung eng zu begleiten und seine Mitglieder über die Entwicklungen zu informieren.

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