Kfz-Gewerbe Hessen Kurt Biebighäuser ist verstorben

Von Edgar Schmidt 1 min Lesedauer

Anbieter zum Thema

Kurt Biebighäuser, Ehrenobermeister der Innung des Kfz-Gewerbes Waldeck-Frankenberg und Ehrenvorstand des hessischen Kfz-Gewerbes, ist im Alter von 83 Jahren verstorben. Ein Nachruf.

Kurt Biebighäuser 2022 bei einem Interview zum 75-jährigen Jubiläum des Kfz-Landesverbandes Hessen.(Bild:  Media Tools)
Kurt Biebighäuser 2022 bei einem Interview zum 75-jährigen Jubiläum des Kfz-Landesverbandes Hessen.
(Bild: Media Tools)

Kurt Biebighäuser ist tot. Der in der Berufsbildung engagierte Kfz-Meister wurde 83 Jahre alt. Biebighäuser war Ehrenobermeister der Innung des Kfz-Gewerbes Waldeck-Frankenberg und Ehrenvorstand des hessischen Kfz-Gewerbes. Er trat im Jahr 1957 in die Firma seines Vaters ein.

Während seiner aktiven Zeit im Deutschen Kfz-Gewerbe engagierte er sich immer sehr für die Aus- und Weiterbildung. So war er beispielsweise von 1995 bis 2006 für den Landesverband des Kfz-Gewerbes Hessen im ZDK-Berufsbildungsausschuss (BBA) aktiv. In dieser Zeit arbeitete er unter anderem intensiv an der Etablierung der Berufsbilder Automobilkaufmann/-frau sowie Kfz-Mechatroniker/-in mit.

Außerdem erhielt er 2008 den Dealer Education Award der Northwood University für seine Verdienste im Bereich der Berufsbildung. 2003 wurde er mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Biebighäuser war zudem von 1972 bis 1993 Obermeister in der damaligen Innung des Kfz-Gewerbes Frankenberg und seit seiner Pensionierung Ehrenmitglied im Landesverband des Kfz-Gewerbes Hessen.

Mit den Redaktionen »kfz-betrieb« sowie »autoFACHMANN/autoKAUFMANN« arbeitete Kurt Biebighäuser immer sehr konstruktiv zusammen. Er verstarb,wie erst jetzt bekannt wurde, bereits am 17. Mai 2023.

(ID:49540363)

Jetzt Newsletter abonnieren

Verpassen Sie nicht unsere besten Inhalte

Mit Klick auf „Newsletter abonnieren“ erkläre ich mich mit der Verarbeitung und Nutzung meiner Daten gemäß Einwilligungserklärung (bitte aufklappen für Details) einverstanden und akzeptiere die Nutzungsbedingungen. Weitere Informationen finde ich in unserer Datenschutzerklärung. Die Einwilligungserklärung bezieht sich u. a. auf die Zusendung von redaktionellen Newslettern per E-Mail und auf den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern (z. B. LinkedIn, Google, Meta).

Aufklappen für Details zu Ihrer Einwilligung